Die Römischen Verträge

26.03.2017 06:00

Brüssel (dpa) - Sechs Staaten - Deutschland, Frankreich, Italien,
Belgien, die Niederlande und Luxemburg - unterzeichneten am 25. März
1957 die «Römischen Verträge» und legten damit den Grundstein für
die
heutige Europäische Union (EU).

Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
(EWG) und der Vertrag für die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom)
traten am 1. Januar 1958 in Kraft. Vorläufer der neuen
Zusammenschlüsse war die 1951 gegründete «Europäische Gemeinschaft

für Kohle und Stahl» (Montanunion), die die beiden rüstungsrelevanten

Wirtschaftsbranchen gemeinsam kontrollierte.

Ziel des EWG-Vertrags war es, innerhalb von zwölf Jahren einen
gemeinsamen Markt zu verwirklichen sowie die Wirtschaftspolitik
schrittweise anzunähern. Die Mitgliedstaaten vereinbarten den Aufbau
einer Zollunion mit einem gemeinsamen Außenzoll, den Abbau interner
Handelshindernisse sowie den freien Verkehr von Waren, Personen,
Dienstleistungen und Kapital. Der Euratom-Vertrag legte gemeinsame
Regeln für die zivile Nutzung der Atomenergie fest. Aus der EWG wurde
später die EG und dann die EU.