Gutachten: EU-Staaten müssen Singapur-Handelsabkommen ratifizieren

21.12.2016 11:56

Luxemburg (dpa) - Das geplante EU-Freihandelsabkommen mit Singapur
darf einer EU-Gutachterin zufolge nur unter Beteiligung aller
EU-Staaten abgeschlossen werden. Nicht alle Teile des Abkommens
fielen in die ausschließliche Zuständigkeit der EU, befand die
Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Eleanor
Sharpston, am Mittwoch in Luxemburg. Deswegen müsse der
Freihandelspakt noch in den einzelnen Ländern ratifiziert werden.

Die EU-Kommission hatte am 17. Oktober 2014 die Verhandlungen mit
Singapur über ein bilaterales Handelsabkommen abgeschlossen. Damit
sollen unter anderem Zölle und andere Handelshemmnisse reduziert
werden. Singapur steht auf Platz 17 der EU-Handelspartner und ist der
größte Wirtschaftspartner Europas in Südostasien.

Nach bisherigem Plan müsste das Abkommen noch vom EU-Ministerrat, in
dem die einzelnen Regierungen der Nationalstaaten vertreten sind,
sowie vom Europaparlament gebilligt werden. Die EU-Kommission wollte
nun vom EuGH wissen, ob darüber hinaus auch Ratifizierungen in den
einzelnen Nationalstaaten notwendig sind.

Nach Ansicht der EU-Gutachterin fallen innerhalb des Abkommens
beispielsweise der Warenhandel sowie Handel und Investitionen im
Bereich der Erzeugung erneuerbarer Energie in die ausschließliche
Zuständigkeit der Europäischen Institutionen. Bei Bestimmungen zum
Binnenschiffsverkehr etwa sieht die Generalanwältin jedoch sowohl die
EU- als auch die nationalstaatliche Ebene gefragt. Das Gutachten ist
verbindlich.