Überlanger Rechtsstreit - EU soll 57 000 Euro an Unternehmen zahlen

10.01.2017 13:47

Luxemburg (dpa) - Die Europäische Union (EU) soll der französischen
Unternehmensgruppe Gascogne nach einem Gerichtsurteil mehr als 57 000
Euro Schadenersatz für einen überlangen Rechtsstreit um eine
Kartellstrafe zahlen. Der Industriesack-Hersteller habe durch das
fast sechsjährige Verfahren Geld verloren, entschied das EU-Gericht
in Luxemburg am Dienstag. Zudem habe die lange Dauer für Unsicherheit
in der Planung des Unternehmens gesorgt. Gascogne und die Tochter
Gascogne Sack Deutschland hatten vier Millionen Euro Schadenersatz
gefordert (Rechtssache T-577/14).

Die Unternehmen hatten 2006 gegen die EU-Strafe für unerlaubte
Zusammenarbeit mit Konkurrenten geklagt. Ende 2011 wies das
EU-Gericht die Klagen ab, der Europäische Gerichtshof bestätigte
diese Urteile zwei Jahre später. 

Dem Urteil vom Dienstag zufolge soll die EU gut 47 000 Euro an
Gascogne zahlen. Dieses Geld soll zum Teil Gebühren decken, die das
Unternehmen für eine Bankbürgschaft zugunsten der Kommission
hinterlegt hatte. Außerdem wurden beiden Firmen je 5000 Euro für die
lange Zeit der Ungewissheit zugesprochen.

Gegen die Entscheidung des EU-Gerichts sind Rechtsmittel vor dem
übergeordneten Europäischen Gerichtshof möglich.