EuGH-Urteil: «Pflanzenkäse» darf nicht Käse heißen

14.06.2017 11:31

Milch muss aus Eutern kommen - basta. Das steht so ähnlich in einer
EU-Verordnung. Und was ist mit Sojamilch? Die höchsten Richter der EU
haben entschieden.

Luxemburg (dpa) - Vegane Produkte dürfen nicht unter Namen wie
«Pflanzenkäse» oder «Tofubutter» verkauft werden. Das hat der
Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Mittwoch entschieden.
Die höchsten Richter der EU verwiesen auf Regelungen im europäischen
Recht, wonach die Bezeichnung «Milch» Produkten vorbehalten ist, die
aus der «normalen Eutersekretion» von Tieren gewonnen werden. Das
Gleiche gilt für weiterverarbeitete Produkte wie «Rahm», «Sahne»,

«Butter», «Käse» oder «Joghurt».

Hintergrund ist eine Klage gegen das Unternehmen Tofutown aus
Wiesbaum in der Eifel im Auftrag von Wettbewerbern. Tofutown stellt
rein pflanzliche (vegane) und vegetarische Produkte her und vertreibt
sie unter Namen wie «Veggie-Cheese» oder «Cream».

«Der Verbraucher weiß, dass er eine pflanzliche Alternative zu einem
klassischen Tierprodukt kauft, wenn das Produkt als «veggie»,
vegetarisch, vegan oder pflanzlich gekennzeichnet ist oder direkt der
Pflanzenname (Mandelmilch, Sojamilch etc.) vorangestellt ist», meint
Tofutown-Anwalt Michael Beuger.

Die Richter hat das jedoch nicht überzeugt. Eine Verwechslungsgefahr
für Verbraucher könne nicht ausgeschlossen werden, schrieben sie. Die
EU-Regelungen seien sinnvoll: Sie schafften Klarheit und faire
Bedingungen für Erzeuger, Händler sowie Verbraucher und stellten
gleiche Qualitätsstandards sicher.

Allerdings gibt es Ausnahmen von der Regel - manche Pflanzenprodukte
dürfen Milchbegriffe im Namen führen. Es geht dann um «Erzeugnisse,
deren Art aufgrund ihrer traditionellen Verwendung genau bekannt ist»
oder bei denen «die Bezeichnungen eindeutig zur Beschreibung einer
charakteristischen Eigenschaft verwandt werden». Ein Beispiel:
«Kokosmilch». Was genau auf der Liste steht, variiert aber je nach
Sprachraum. Tofu und Soja jedenfalls seien dort nicht aufgeführt,
betonten die Richter.

Die Tatsache, dass es für Hersteller veganer oder vegetarischer
Fleisch- oder Fischalternativ-Produkte keine vergleichbaren Auflagen
gebe wie bei veganer «Milch», wertete der EuGH nicht als Problem. Es
handle sich nun einmal um ungleiche Erzeugnisse, die
unterschiedlichen Vorschriften unterlägen. Der Deutsche Bauernverband
forderte: «Da (...) zunehmend vegetarischer und veganer Fleisch- und
Wurstersatz mit Begriffen wie Schinken oder Schnitzel» auf den Markt
komme, müsse der Gesetzgeber die Regeln auch hier verschärfen.

Der Milchindustrie-Verband zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. «Der
heutige Tag ist ein bedeutender für den seit nunmehr 30 Jahren
bestehenden, europaweiten Bezeichnungsschutz für Milch und
Milchprodukte», erklärte Geschäftsführer Jörg Rieke.