Urteil: EU fror Janukowitschs Konten zurecht ein

19.10.2017 11:49

Immer wieder verhängt der EU-Ministerrat gegen Politiker und andere
Bürger aus Drittstaaten gezielte Sanktionen. Die Betroffenen können
sich dagegen vor Gericht wehren. Ein ukrainischer Ex-Präsident und
sein Sohn haben das versucht.

Luxemburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof hat die Sperrung von
Konten des ukrainischen Ex-Präsidenten Viktor Janukowitsch und seines
Sohns Alexander bestätigt. Die Janukowitschs hatten sich vor den
EU-Richtern in Luxemburg gegen das Einfrieren ihres Vermögens
gewehrt. Die Europäische Union hatte das Geld blockiert, weil in der
Ukraine gegen Vater und Sohn wegen der Veruntreuung öffentlicher
Mittel und deren Transfer ins Ausland ermittelt wurde.

Viktor und Alexander Janukowitsch hatten in Luxemburg ihre Zweifel an
der Unparteilichkeit des ukrainischen Justizsystems vorgetragen. Dies
stelle aber die wahrscheinliche Stichhaltigkeit der gegen sie
erhobenen Beschuldigungen wegen der Veruntreuung staatlicher Gelder
nicht infrage, urteilte der EuGH am Donnerstag. Die Kläger hätten
auch nicht belegen können, dass Probleme des ukrainischen
Justizsystems ihre besondere Lage beeinträchtigt hätten.

Der Rat sei vor seinem Sanktionsbeschluss auch nicht verpflichtet
gewesen, von den ukrainischen Behörden zusätzliche Nachprüfungen zu
den vorgeworfenen Taten zu verlangen. Die beiden Beschuldigten hätten
nämlich nichts vorgetragen, was die Gründe der ukrainischen Behörden

für die erhobenen Beschuldigungen infrage gestellt hätte.

Die EU hatte die Kontensperrung vom 6. März 2014 an verfügt und ein
Jahr später um weitere zwölf Monate verlängert, erst mit und dann
ohne die Begründung mit den Ermittlungen wegen eines rechtswidrigen
Geldtransfers ins Ausland. In erster EU-Instanz erzielten die
Janukowitschs mit ihrer Klage dagegen einen Teilerfolg, doch am
Donnerstag bestätigte der EuGH das Einfrieren ihrer Gelder für den
Zeitraum vom 6. März 2015 bis zum 6. März 2016.

Der Rat hat die Konten der beiden Janukowitschs noch zwei weitere
Male für jeweils ein Jahr - also bis zum 6. März 2018 - eingefroren,
wogegen die Betroffenen erneut Klage eingereicht haben.