EuGH stärkt Rechte von Frauen in Teilzeit - Fall aus Spanien

09.11.2017 11:45

Luxemburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von
Frauen in Teilzeitarbeit gestärkt. Die Luxemburger Richter rügten am
Donnerstag eine spanische Regelung, Ansprüche auf Arbeitslosengeld zu
kappen, wenn Beschäftigte nur einige Tage pro Woche arbeiten. Zur
Begründung erklärte der EuGH, da überwiegend Frauen so beschäftigt

seien, würden sie durch die Vorschrift benachteiligt.(Az.:
Rechtssache C-98/15)

Konkret ging es um eine Spanierin, die mehr als zwölf Jahre lang
jeweils einige Tage pro Woche als Putzfrau gearbeitet hatte und dann
arbeitslos wurde. Die zuständige Behörde SPEE berechnete den Anspruch
auf Arbeitslosengeld auf Grundlage der tatsächlich gearbeiteten Tage
und nicht nach vollen Beitragsjahren. Deshalb sollte sie nur für 420
statt für 720 Tage Arbeitslosengeld bekommen. Die Frau sah darin eine
Ungleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten, die mehrere volle Tage
statt jeden Tag ein paar Stunden arbeiten.

Der EuGH gab ihr Recht. Die spanische Regelung sei für alle
Betroffenen ein Nachtteil, befanden die Richter. Da 70 bis 80 Prozent
der so Beschäftigten Frauen seien, treffe die nationale Regelung vor
allem sie. Das Gericht «schließt daraus, dass diese Regelung eine
Ungleichbehandlung zum Nachteil von Frauen darstellt».

Auch zweifeln die EU-Richter an der Begründung Spaniens, dass die
Abrechnung nach tatsächlichen Arbeitstagen wegen der
Verhältnismäßigkeit nötig sei. Wer tageweise Teilzeit arbeite, zahl
e
trotzdem «für jeden Tag eines jeden Monats des Jahres Beiträge». Do
ch
bekämen diese Beschäftigten nach der spanischen Regelung kürzer
Arbeitslosenunterstützung als ein Vollzeitbeschäftigter mit denselben
Beiträgen.