Frankreichs Senat lehnt Sondersteuer für Großunternehmen ab

10.11.2017 00:04

Paris (dpa) - Der französische Senat stemmt sich gegen einen von der
Regierung geplanten einmaligen Steueraufschlag für Großunternehmen.
Die zweite Parlamentskammer, die von Oppositionsfraktionen dominiert
wird, strich das umstrittene Vorhaben am Donnerstagabend aus dem
Gesetzentwurf. Die Regierung aus dem Lager von Präsident Emmanuel
Macron und ihre Mehrheit in der Nationalversammlung wollen mit
einmaligen Steuerzuschlägen rund fünf Milliarden Euro zusätzlich
einzutreiben.

Die beiden Parlamentskammern müssen nun versuchen, einen Kompromiss
zu finden. Falls dies nicht gelingt, sitzt die Nationalversammlung
aber am längeren Hebel. Die Regierung will mit dem Schritt eine
Haushaltslücke stopfen, nachdem das Verfassungsgericht eine
Dividendensteuer der Vorgängerregierung für ungültig erklärt hatte.

Der Staat muss den besteuerten Unternehmen zehn Milliarden Euro
zurückzahlen.

Mit dem Steueraufschlag will die Regierung absichern, dass Frankreich
im laufenden Jahr erstmals seit langem die EU-Defizitgrenze einhalten
kann - dies war ein zentrales Versprechen Macron. Betroffen sind
Unternehmen mit mehr als einer Milliarde Euro Jahresumsatz. Für sie
werden einmalig je nach Größe 15 oder 30 Prozent mehr
Unternehmensteuer fällig (mit Abschlägen für Unternehmen, die gerade

so über der Schwelle liegen). Der wichtige Arbeitgeberverband Medef
hatte den Sonder-Steueraufschlag kritisiert: Damit lasse man
diejenigen, die man illegal besteuert habe, die Erstattung bezahlen.