Sehenswürdigkeiten als Marke: EuGH verhandelt über Neuschwanstein

29.11.2017 14:58

Luxemburg (dpa) - Millionen kennen das Märchenschloss - doch kann
«Neuschwanstein» eine Marke sein? Seit Mittwoch läuft dazu am
Europäischen Gerichtshof in Luxemburg ein Prozess. Der Streit schwelt
seit Jahren. Der Freistaat Bayern hatte Neuschwanstein im Jahr 2011
als europäische Marke eingetragen. Dagegen wehrte sich der
Bundesverband Souvenir Geschenke Ehrenpreise - und zog letztlich bis
vor den EuGH.

Sowohl das EU-Markenamt im spanischen Alicante als auch das
EU-Gericht in Luxemburg hielten es für rechtens, «Neuschwanstein» als

Marke zu schützen. Das im 19. Jahrhundert erbaute Schloss könne «zwar

geografisch lokalisiert, aber nicht als geografischer Ort angesehen
werden», befanden die Richter in erster Instanz. Somit sei ein Verbot
der Marke nicht möglich.

Rechtsanwalt Bernhard Bittner vertritt den Souvenir-Verband und sieht
das anders: «Wenn auf einem T-Shirt «Neuschwanstein» steht, denkt man

an das Schloss und nicht an einen Hersteller.» Allein das sei Grund
genug, Neuschwanstein als Marke zurückzuweisen. Eine Entscheidung des
EuGH wird erst in einigen Monaten erwartet.