Gerichtshof-Entscheidung zur Abschiebung eines Islamisten aus Bremen

30.11.2017 03:30

Straßburg/Bremen (dpa/lni) - Der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte (EGMR) gibt am Donnerstag seine endgültige
Entscheidung im Fall eines von Bremen nach Russland abgeschobenen
Islamisten bekannt. Der in Dagestan geborene und in Bremen
aufgewachsene 18 Jahre alte Mann war von den Bremer Behörden als
Gefährder mit Kontakten zur Terrormiliz IS eingestuft und am 4.
September nach Moskau abgeschoben worden. Der Betroffene hatte sich
gegen die Abschiebung mit dem Argument gewehrt, dass ihm in seinem
Geburtsland Folter, Überwachung oder Verhaftung drohten.

Auch das Bundesverwaltungsgericht kam in einem Beschluss vom 13. Juli
2017 zur Feststellung, dass von dem jungen Mann ein «beachtliches
Risiko» ausgehe, dass er in Deutschland einen terroristischen
Anschlag begehe oder sich an einem solchen beteiligen werde. Der EGMR
hatte zunächst im Juli angeordnet, eine Abschiebung vorläufig
auszusetzen, diese Anordnung im August aber wieder ausgesetzt. Das
Bremer Innenressort zeigte sich zuversichtlich, dass die der
Abschiebung zugrundeliegende Rechtsauffassung auch vom
Menschenrechtsgerichtshof grundsätzlich bestätigt wird.