Ungarn lässt repressives NGO-Gesetz vor europäisches Gericht bringen

05.12.2017 17:26

Budapest (dpa) - Trotz eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens gibt
Ungarn bei seinem Gesetz für einen repressiven Umgang mit
Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs) nicht nach. «Wir halten das
Verfahren für unbegründet und haben dies der Europäischen Kommission

in unserer Antwort vom heutigen Tage mitgeteilt», erklärte der
Staatssekretär im Justizministerium, Pal Völner, am Dienstag vor der
Presse in Budapest. Damit ist nun der Ball beim Europäischen
Gerichtshof (EuGH), der über das umstrittene Gesetz zu befinden hat.

Dieses schreibt unter anderen vor, dass Zivilorganisationen, die
Hilfen aus dem Ausland erhalten, in allen ihren Publikationen die
Bezeichnung «auslandsgeförderte Organisation» anführen müssen.

Kritiker sehen darin das Bestreben der Regierung von
Ministerpräsident Viktor Orban, kritische Vereinigungen und
Bürgerrechtler zu stigmatisieren und letztlich mundtot zu machen.

Die EU-Kommission wirft der rechts-nationalen Regierung in Budapest
vor, mit dem Gesetz die Vereinigungsfreiheit einzuschränken. In der
Vorwoche hatte Orban bekanntgegeben, dass NGOs, die Verbindungen zum
liberalen US-Milliardär und Philanthropen George Soros aufweisen,
geheimdienstlich überwacht würden.