Brüssel stellt Verfahren gegen deutsche Glücksspielregelungen ein

07.12.2017 15:12

Brüssel (dpa) - Die EU-Kommission hat ihr Prüfverfahren gegen
deutsche Regelungen zur Regulierung von Glücksspielen eingestellt.
Sie wolle bei der Durchsetzung von EU-Recht in den einzelnen Staaten
strategischer vorgehen und öffentliche und private Interessen
gegeneinander abwägen, begründete die Brüsseler Behörde am Donnerst
ag
den Schritt. Zudem habe der Europäische Gerichtshof (EuGH) wiederholt
anerkannt, dass EU-Staaten Glücksspieldienste einschränken dürften,
wenn dies im öffentlichen Interesse liege. Das könne etwa der Schutz
von Minderjährigen oder die Bekämpfung von Spielsucht sein.

Die EU-Kommission hatte 2015 ein sogenanntes
Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Darin
äußerte sie unter anderem Bedenken wegen der Konzessionsvergabe an
private Sportwettenanbieter.

Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) äußerte sich nun kritisch.
«Mit dem 2015 eingeleiteten Verfahren hatte die Kommission auf
schwere europarechtliche Mängel am Glücksspielstaatsvertrag
hingewiesen», meinte der DSWV. «Die Kommission missachtet ihren
Auftrag als Hüterin der Verträge und damit der Grundfreiheiten in
Europa. Wir halten es für äußerst bedenklich, dass das Verfahren
unter falschen Prämissen eingestellt wird», sagte DSWV-Präsident
Mathias Dahms.

Dirk Quermann, Präsident des Deutschen Online Casinoverbands (DOCV),
meinte: «Deutschland wird durch die Entscheidung der EU-Kommission
nicht von der Notwendigkeit entbunden, seine Glücksspielregulierung
umfassend zu modernisieren.»

Glücksspiele sollen eigentlich in Deutschland mit einer von den 16
Bundesländern im März ausgehandelten Novelle des
Glücksspielstaatsvertrags neu geregelt werden. Vor allem bei der
Vergabe von Sportwettenlizenzen sollte damit ab 2018 Klarheit
geschaffen werden. Anbieter agieren dort bislang in einem
Graubereich. Die Novelle droht allerdings zu scheitern, da nun nicht
alle Landtage bereit sind, sie mitzutragen.