Brüssel: Eislauf-Weltverband ISU schränkt Sportler unerlaubt ein

08.12.2017 17:25

Wenn Eisschnellläufer an Rennen teilnehmen, die vom Weltverband ISU
nicht genehmigt sind, drohen ihnen lange Sperren. Nach einer
Entscheidung der EU-Kommission bedeutet diese Regelung einen Verstoß
gegen die EU-Wettbewerbsregeln.

Brüssel (dpa) - Die Internationale Eislauf-Union (ISU) schränkt ihre
Sportler und konkurrierende Veranstalter nach einer Entscheidung der
EU-Wettbewerbshüter in unerlaubter Weise ein. Der Eislauf-Weltverband
müsse Sperren und Sanktionen für Eisschnellläufer, die an
Wettbewerben anderer Verbände teilnehmen, unverzüglich aufheben,
teilte die EU-Kommission am Freitag in Brüssel mit. Andernfalls
würden hohe Geldbußen verhängt. Noch am gleichen Tag widersprach die

ISU dem Vorstoß der EU-Wettbewerbshüter.

«Die internationalen Sportverbände spielen für die Karriere der
Sportler eine wichtige Rolle - sie schützen ihre Gesundheit und
Sicherheit und die Fairness bei den Wettkämpfen», erklärte
EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. «Die harten Sanktionen,
die die Internationale Eislauf-Union gegen Eisläufer verhängt, dienen
jedoch auch dazu, ihre eigenen geschäftlichen Interessen zu schützen
und andere daran zu hindern, eigene Veranstaltungen zu organisieren.»
Die ISU habe nun 90 Tage Zeit, ihre Bestimmungen zu ändern. Ansonsten
könnten ihr Strafgelder in Höhe von fünf Prozent ihres
durchschnittlichen weltweiten Tagesumsatzes auferlegt werden.

Die ISU widersprach der EU-Kommission umgehend und verwies darauf,
dass andere internationale Sportverbände ähnliche Regelungen zum
Startrecht («eligibility») für Aktive hätten. «Die Entscheidung
berücksichtigt nicht die spezielle Natur des Sports, indem sie
kommerzielle Interessen vor die Prinzipien der Integrität, der
Gesundheit und der Sicherheit setzt, die Fairplay im Sport schützen»,
heißt es in dem Statement des Weltverbandes. «Die Entscheidung
schadet nicht nur der ISU, sondern auch den Eisschnellläufern und der
ganzen Eislauf-Gemeinschaft.»

Eisläufern, die bei Wettkämpfen antreten, die nicht von der ISU
genehmigt sind, drohen nach Angaben der EU-Kommission derzeit etwa
Teilnahmeverbote für die Olympischen Spiele oder Weltmeisterschaften
- im äußersten Fall sogar lebenslange Sperren. Dies schränkt aus
Sicht der EU-Kommission nicht nur die unternehmerische Freiheit der
Sportler ein, sondern verhindert auch, dass neue Veranstalter
Eisschnelllauf-Wettbewerbe ausrichten.

Die EU-Kommission wacht darüber, dass auf den Märkten in Europa
fairer Wettbewerb herrscht und Unternehmen nicht zu viel Marktmacht
gewinnen oder ihre marktbeherrschende Stellung in unfairer Weise
ausnutzen. Von Sportverbänden aufgestellte Regeln unterliegen dem
EU-Wettbewerbsrecht, sofern diese Verbände wirtschaftliche
Tätigkeiten ausüben.

Auslöser der Untersuchung war eine Beschwerde des
Eisschnelllauf-Olympiasiegers Mark Tuitert und des
Shorttrack-Weltmeisters Niels Kerstholt. Die Niederländer hatten sich
wegen des ISU-Teilnahmeverbots für das finanziell lukrative
«Icederby» in Dubai beklagt.