Warum Deutschland Ärger wegen Stickstoffdioxid hat

13.02.2018 16:29

Brüssel (dpa) - Die europäischen Grenzwerte für den Luftschadstoff
Stickstoffdioxid (NO2) gelten bereits seit mehr als sieben Jahren.
Sie basieren auf einer Richtlinie, die 2008 von den Regierungen der
EU-Staaten und dem Europaparlament beschlossen wurde und seit 2010
umgesetzt werden muss. In der Richtlinie wurde neben den Grenzwerten
für Luftschadstoffe auch festgelegt, dass die Mitgliedstaaten bei
Überschreitungen sogenannte «Luftqualitätspläne» vorlegen müsse
n, um
möglichst schnell eine Einhaltung zu gewährleisten.

Die EU-Kommission in Brüssel ist mit Grenzwertüberschreitungen in
Deutschland befasst, weil sie als «Hüterin» des europäischen Rechts

fungiert. Das heißt, sie ist dafür zuständig, die Einhaltung von
EU-Regeln zu kontrollieren und bei anhaltenden Verstößen ein
Verfahren am Europäischen Gerichtshof (EuGH) einzuleiten.

Aktuell prüfen Experten der EU-Kommission, ob der jüngst von der
deutschen Bundesregierung vorgelegte Luftqualitätsplan ausreicht, um
die Einhaltung der Grenzwerte künftig zu garantieren. Wenn sie die
Frage verneinen, könnte bereits im März eine Klage am EuGH
beschlossen werden.

Im Fall einer Verurteilung durch den EuGH muss Deutschland mit einer
hohen Geldstrafe rechnen. Sie richtet sich nach Dauer und Schwere des
Verstoßes sowie der Zahlungsfähigkeit des betreffenden Staates. Gegen
Deutschland sind Strafen in sechsstelliger Höhe pro Tag möglich.

Als mögliche Maßnahmen zur Senkung von Schadstoffemissionen nennt die
EU-Kommission die Verringerung des Verkehrsaufkommens insgesamt, die
Verwendung anderer Brennstoffe, den Übergang zu Elektrofahrzeugen
und/oder die Anpassung des Fahrverhaltens.