Gericht weist Klage gegen Regelbetrieb von Lang-Lkw ab

18.04.2018 16:27

Berlin (dpa) - Auf einigen Straßen in Deutschland dürfen nach einem
Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin auch weiterhin extralange
Lastwagen fahren. Der Verein Allianz pro Schiene scheiterte mit einer
Klage gegen die dauerhafte Zulassung bestimmter Lkw mit Überlänge -
sogenannte Gigaliner - auf einem bis zu 11 600 Kilometer langen
Straßennetz.

Das Gericht entschied am Mittwoch, dass die entsprechende nationale
Verordnung nicht gegen die zugrundeliegende EU-Richtlinie verstoße.
Nach einem mehrjährigen Feldversuch dürfen seit Jahresbeginn mehrere
Typen von Lkw mit einer Länge von bis zu 25,25 Metern regulär fahren.

Die Allianz pro Schiene monierte vor Gericht einen Verstoß gegen die
EU-Richtlinie. Diese erlaube den Regelbetrieb der Lang-Lkw nicht.
Politisch stört den Verband, dass die Lang-Lkw den Straßentransport
weiter verbilligten, was der Güterbahn schade.

Der Geschäftsführer der Allianz, Dirk Flege, äußerte sich enttäus
cht
darüber, dass man in der Sache nicht Recht bekommen habe. Er sprach
dennoch von einem Teilerfolg. Erstmals habe ein Gericht einem
deutschen Umweltverband zugestanden, gegen eine nationale Verordnung
auf der Grundlage von EU-Recht zu klagen.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache ließ das Gericht sowohl
die Berufung als auch eine Sprungrevision zum
Bundesverwaltungsgericht zu. Die Allianz pro Schiene will prüfen, ob
sie in die nächste Instanz geht.

Das Bundesverkehrsministerium begrüßte das Urteil. «Das ist eine gute

Nachricht für den Logistikstandort Deutschland. Denn der Lang-Lkw
trägt dazu bei, den zunehmenden Verkehr effizient, spritsparend und
sicher zu bewältigen», sagte der Parlamentarische Staatssekretär
Steffen Bilger. «Unsere Untersuchungen haben ergeben, dass zwei
Lang-Lkw drei reguläre Lkw ersetzen können.»