EU-Gutachter: Markenschutz von Kitkat-Form muss neu geprüft werden

19.04.2018 14:34

Luxemburg (dpa) - Das EU-Amt für geistiges Eigentum muss nach Ansicht
eines wichtigen EU-Gutachters erneut prüfen, ob die Form des
Kitkat-Riegels weiter als eigene Marke geschützt bleiben darf. Der
Hersteller Nestlé habe keine hinreichenden Beweise für die
Unterscheidungskraft der Marke vorgebracht, sagte der Generalanwalt
am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Melchior Wathelet, am Donnerstag
in Luxemburg.

Das Amt (EUIPO) hatte das Produkt Kitkat 4 Finger auf Antrag
von Nestlé 2006 als Unionsmarke eingetragen, ihm also EU-weit
Unterscheidungskraft zugesprochen. Mitte Dezember 2016 stellte das
EU-Gericht nach einer Klage des Konkurrenten Mondelez diese
Entscheidung infrage: Es fehle der Beweis, dass die dreidimensionale
Form der Schokolade von Verbrauchern in allen relevanten EU-Ländern
als eigene Marke erkannt werde. Dies sei nur in einigen - etwa in
Deutschland und Frankreich - der Fall.

Nestlé, das EUIPO und Mondelez fochten das Urteil an. Nestlé und das
Amt beschwerten sich darüber, dass der Markennachweis in jedem
einzelnen EU-Staat erbracht werden müsse. Mondelez hingegen
kritisierte die Entscheidung des Gerichts, weil Nestlé die
Unterscheidbarkeit der Marke in einigen Ländern nicht nachweisen
konnte.

Wathelet schlug nun dem EuGH vor, die Einsprüche zurückzuweisen.
Nestlé habe zwar für die meisten EU-Staaten Beweise für die
Unterscheidungskraft vorgelegt. Diese reichten aber nicht aus, um auf
andere EU-Länder schließen zu können, betonte er.

Auch die vom Schokoladen-Konkurrenten Mondelez vorgelegten Argumente
lehnte der Gutachter ab: Nur eine unterlegene Partei könne
Widerspruch einlegen - das treffe nach der Entscheidung des
EU-Gerichts gegen die Unionsmarke Kitkat aber nicht bei Mondelez zu.

Die Einschätzung des Gutachters ist für die EuGH-Richter nicht
bindend, in den meisten Fällen folgen sie ihr aber.