Bundesregierung scheitert mit Sperrklausel-Plan gegen Kleinstparteien Von Ansgar Haase, dpa

27.05.2018 10:27

Vielfalt tut gut: Dieses Motto gilt nach Ansicht der Bundesregierung
nicht für deutsche Abgeordnete im Europaparlament. Der Plan, noch vor
der Wahl 2019 eine neue Sperrklausel einzuführen, scheint allerdings
gescheitert.

Brüssel (dpa) - Deutsche Kleinstparteien wie die Piraten und die NPD
werden aller Voraussicht nach auch bei der Europawahl 2019 Chancen
auf einen Einzug ins Europaparlament haben. Nach Informationen der
Deutschen Presse-Agentur scheiterte die Bundesregierung mit dem
Vorhaben, über die EU rechtzeitig eine neue Sperrklausel beschließen
zu lassen. Sie sollte dafür sorgen, dass bei der Wahl im kommenden
Jahr deutsche Parteien mit einem niedrigen einstelligen Wahlergebnis
keinen Sitz im Europaparlament bekommen.

Vermutlich dürfte die Sperrklausel zwar doch noch beschlossen werden.
Eine Umsetzung für die Wahl am 26. Mai 2019 würde dann aber gegen den
europäischen Verhaltenskodex für Wahlen verstoßen. Die Leitlinien der

sogenannten Venedig-Kommission des Europarates sehen nämlich vor,
dass es in den zwölf Monaten vor einer Wahl keine
Wahlrechtsänderungen mehr geben sollte. Hält sich die Bundesregierung
daran, kann die Sperrklausel, die zwischen zwei und fünf Prozent
liegen soll, erst bei der Wahl 2024 zum Einsatz kommen.

Die geplante Änderung hätte im kommenden Jahr beispielsweise die
Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP), die Piratenpartei, die rechte
NPD, die Freien Wähler oder die Partei von Satiriker Martin Sonneborn
treffen können. Sie alle hatten bei der Wahl 2014 den Einzug in
Europaparlament geschafft, weil das Bundesverfassungsgericht kurz
zuvor die Drei-Prozent-Hürde im deutschen Europawahlgesetz ersatzlos
gestrichen hatte.

Die Sperrklausel verstoße gegen die Grundsätze der
Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien, hieß es
damals im Urteil. Im Gegensatz zum Bundestag komme es im
Europaparlament nicht so auf stabile Mehrheitsverhältnisse an.

Das Verfassungsgericht widersprach damit der Argumentation der großen
etablierten Parteien wie CDU und SPD, die ihr Eintreten für eine
Sperrklausel bei der Europawahl mit der Sorge vor einer
Zersplitterung des EU-Parlaments begründen.

Um dem Einflussbereich des Bundesverfassungsgerichts zu umgehen, soll
die Sperrklausel nun über EU-Recht eingeführt werden. Die
Bundesregierung schaffte es allerdings nicht, alle anderen Staaten
rechtzeitig zur Zustimmung zu bewegen. Nach Angaben von Diplomaten
verwies Italiens EU-Vertretung bis zuletzt darauf, dass sie auf
Zustimmung aus dem Parlament in Rom warten wolle. Zuvor blockierte
zeitweise Belgien eine Entscheidung. Dort hatte die flämische
Regierungspartei N-VA argumentiert, dass kleine Parteien die
politische Landschaft bereicherten.

Von Seiten Kleinstparteien wird das Reformprojekt vor allem mit Blick
auf die Urteile des Bundesverfassungsgerichts kritisiert. «Die
Ignoranz der Bundesregierung gegenüber einer Entscheidung des
obersten deutschen Gerichts kennt offensichtlich keine Grenzen mehr»,
kommentierte jüngst ÖDP-Generalsekretär Claudius Moseler. Der derzeit

für die Freien Wähler im Europaparlament sitzende Arne Gericke sprach
von einem diskriminierenden Schritt, der Millionen Wähler in
Deutschland entmündigen solle.

Die Parteien argumentieren auch, dass die Gefahr einer Zersplitterung
gering ist, weil sich die Abgeordneten kleiner Parteien sehr oft
einer Fraktion anschließen, die in etwa ihre politischen
Vorstellungen vertritt. Derzeit seien beispielsweise fünf der sieben
deutschen Einzelmandatsträger Mitglied einer der großen
EU-Parlamentsfraktionen.

Der Büroleiter des Europaabgeordneten Sonneborn, Dustin Hoffmann,
weist zudem darauf hin, dass die Sperrklausel so konzipiert wurde,
dass sie lediglich Deutschland und mit Einschränkungen Spanien
treffen soll. «Das ist Spezialgesetzgebung für Deutschland»,
kritisiert er. Unter dem Strich gebe es kein stichhaltiges Argument,
das für die Reform spreche. «Sie machen es, weil sie es machen
können.»