EU-Strafregister wird auf Drittstaatsangehörige ausgeweitet

12.03.2019 15:25

Straßburg (dpa) - Strafverfolgungsbehörden sollen in der EU künftig
leichter Informationen über Vergehen von Nicht-EU-Bürgern erhalten.
Das EU-Parlament stimmte am Dienstag in Straßburg dafür, das
europäische Strafregisternetzwerk ECRIS auch auf
Drittstaatenangehörige auszuweiten. Die Behörden sollen damit
schneller in Erfahrung bringen können, ob in einem anderen EU-Staat
Erkenntnisse über frühere Straftaten von Nicht-EU-Bürgern vorliegen.


Damit werde eine wichtige Gesetzeslücke geschlossen, erklärte die
CSU-Abgeordnete Monika Hohlmeier. Kosten und Verwaltungsaufwand für
die EU-Länder würden gesenkt. «Sie müssen ihre Datenanfragen künf
tig
nicht mehr an alle Mitgliedstaaten einzeln senden.» Die EU-Datenbank
über Straftaten gibt seit 2014. Bislang war sie aber nach Angaben des
EU-Parlaments ineffizient, sobald es um Drittstaatenangehörige ging.

Auf die Ausweitung auf Nicht-EU-Bürger hatten sich im Grundsatz
Unterhändler von EU-Parlament und Mitgliedstaaten bereits im Dezember
geeinigt. Nun muss formell noch der Rat der Mitgliedstaaten
zustimmen, bevor die Neuregelung in Kraft tritt.