EuGH: Erlaubnis zum EU-Aufenthalt kann bei Betrug entzogen werden

14.03.2019 11:45

Luxemburg (dpa) - Eine durch Betrug erlangte Aufenthaltserlaubnis in
einem EU-Land zur Familienzusammenführung kann einem Nicht-EU-Bürger
laut einem Urteil des höchsten EU-Gerichts wieder entzogen werden.
Dabei spiele es keine Rolle, ob der Betroffene von der Täuschung
gewusst habe, urteilten die Richter des Europäischen Gerichtshofs
(EuGH) am Donnerstag in Luxemburg (Rechtssache C-557/17). Dies gelte
sowohl für befristete als auch für langfristig erteilte
Aufenthaltsberechtigungen. Der Entzug der Aufenthaltserlaubnis dürfe
jedoch nicht automatisch erfolgen - zuvor müsse die individuelle
Situation der Betroffenen geprüft werden.

Hintergrund ist ein Fall aus den Niederlanden, in dem ein Chinese die
befristete Aufenthaltserlaubnis bekam, weil er angab, Chef einer
Firma zu sein. Später bekamen seine Frau und der gemeinsame Sohn zur
Familienzusammenführung erst eine befristete Erlaubnis zum Aufenthalt
in den Niederlanden, später eine langfristige Erlaubnis.

2014 wurden die erteilten Aufenthaltsberechtigungen den Dreien jedoch
von den niederländischen Behörden entzogen, weil die Beschäftigung
des Mannes fingiert gewesen sei und somit Betrug vorgelegen habe. Ein
niederländisches Gericht wollte vom EuGH wissen, ob es mit EU-Recht
vereinbar sei, dass auch Mutter und Sohn davon betroffen waren -
obwohl sie vom Betrug nichts wussten.

Die Luxemburger Richter betonen, dass durch Täuschung erlangte
Aufenthaltstitel nach EU-Recht grundsätzlich entzogen werden können.
Die entsprechende Richtlinie stelle jedoch nicht klar, wer die
gefälschten Dokumente vorgelegt und wer davon gewusst haben muss. Die
Richter weisen jedoch darauf hin, dass die Vereinigung mit der
Familie dem Betroffenen ein Familienleben ermöglichen und seiner
Integration dienen solle. Das Aufenthaltsrecht der Angehörigen sei
somit vom Zusammenführenden abhängig. Dadurch wirke sich seine
Täuschung auf die Angehörigen aus.

Allerdings müssen die Umstände der Angehörigen nach Ansicht der
Richter vor einer Entscheidung geprüft werden. Dazu gehört im
vorliegenden Fall etwa das Alter des Sohns und die Frage, ob er in
den Niederlanden aufgewachsen ist und dort ausgebildet wurde.

Dem Urteil zufolge kann auch eine langfristig erteilte Erlaubnis zum
Aufenthalt bei Betrug entzogen werden. Dadurch verliere der
Betroffene aber nicht automatisch das Aufenthaltsrecht im Land. Auch
hier müsse die Situation der Betroffenen individuell geprüft werden.