Rechtsexperten des Europarats besorgt über Gerichtsreform in Ungarn

15.03.2019 13:04

Straßburg (dpa) - Verfassungsexperten des Europarats haben angesichts
einer umstrittenen Gerichtsreform in Ungarn Bedenken geäußert. Mit
den geplanten Gesetzen bekomme der Justizminister das letzte Wort bei
der Ernennung von Verwaltungsrichtern, teilte die Venedig-Kommission
des Europarates am Freitag mit. Dieses Gremium besteht aus
angesehenen internationalen Rechtsexperten. Der Minister und einige
wenige andere erhielten eine «sehr ausgedehnte Macht», während es
keine Kontrollmechanismen gebe, die diesen Einfluss einschränkten.

Ungarn hatte Ende vergangenen Jahres zwei Gesetzesvorhaben vorgelegt,
mit denen eine neue Verwaltungsgerichtsbarkeit geschaffen werden
soll. Kritiker fürchten, dass der rechts-nationale Ministerpräsident
Viktor Orban damit die noch mehr oder weniger unabhängige Justiz
aushebeln will. Budapest hatte die Venedig-Kommission um eine
Einschätzung für die Vorhaben gebeten.

Die Experten empfehlen dem Land nun, das System zur Ernennung von
Richtern für die Gerichte zu überarbeiten. So solle der
Justizminister sich an klare Bedingungen halten müssen, wenn er die
Liste der Bewerber verändern wolle. Außerdem müssten abgelehnten
Kandidaten die Möglichkeit bekommen, sich zu wehren. Bewerber um den
Posten des Gerichtspräsidenten sollten ein Mindestmaß an Erfahrung
als Richter mitbringen. Die Kommission begrüßte derweil am Freitag,
dass Ungarn diese Woche bereits auf die Kritik reagiert und
Änderungsvorschläge vorgelegt habe.

Der Gesetzesentwurf sieht die Schaffung von regionalen
Verwaltungsgerichten und eines Obersten Verwaltungsgerichtshofs vor.
Sie werden künftig auch in politisch heiklen Fällen urteilen, so etwa
bei Wahlanfechtungen und bei Konflikten um die Informationspflichten
von Regierungsstellen oder um Entscheidungen der regierungstreuen
Medienaufsichtsbehörde.

In der Vergangenheit sprachen die regulären Gerichte in diesen
Angelegenheiten häufig Urteile, die nicht nach dem Geschmack der
Orban-Regierung waren. Mit dem neuen Gesetz - so fürchten Kritiker
und Experten - können die politisch heiklen Fälle der neu
geschaffenen, gefügigeren Gerichtsbarkeit zugewiesen werden.