Rund 650 Berliner mit Betreuer zusätzlich wahlberechtigt

16.04.2019 11:44

Berlin (dpa/bb) - Die Zahl der Wahlberechtigten für die Europawahl
ist in Berlin noch einmal gestiegen und hat die 2,5-Millionen-Marke
überschritten. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
dürfen am 26. Mai auch psychisch oder geistig beeinträchtigte
Menschen mit Betreuer abstimmen. In Berlin betrifft das rund 650
Menschen, wie Geert Baasen von der Landeswahlleitung am Dienstag der
Deutschen Presse-Agentur sagte. Um wählen zu können, müssen diese nun

ihre Aufnahme in das Wählerverzeichnis beantragen, erläuterte er. Die
Wahlämter in den Bezirken seien bereits darüber informiert worden,
dass den Anträgen stattzugeben sei.

Bundesweit gilt das neue Wahlrecht für mehr als 80 000 Menschen, für
die ein Gericht einen Betreuer in allen Lebensbereichen bestellt hat,
etwa weil sie psychisch oder geistig beeinträchtigt sind. Das gilt
auch für Straftäter, die wegen Schuldunfähigkeit in einer
psychiatrischen Klinik untergebracht sind.

Im März hatte das Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen, dass solche
Personen künftig auch an der Wahl zum Landesparlament sowie zu den
Bezirksverordnetenversammlungen teilnehmen dürfen. Damit könnten
nunmehr alle Menschen mit Behinderung ihr Wahlrecht ausüben, erklärte
die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, Christine
Braunert-Rümenapf, am Dienstag.

Zur Umsetzung bleibe allerdings noch einiges zu tun. So müsse der
Senat den Abbau von Barrieren der politischen Partizipation weiter
voranbringen, forderte sie. «Dazu zählen etwa die Barrierefreiheit
der Wahllokale, der bessere Zugang zu Informationen in leichter
Sprache oder Gebärdensprache und die inklusive politische Bildung.»