EU-Flugsicherheitsbehörde legt Bestimmungen für Drohnenflüge fest

11.06.2019 17:02

Köln (dpa) - Nach Störungen des Flugbetriebs an verschiedenen
Flughäfen werden Regeln für Drohnen europaweit vereinheitlicht. Die
zuständige Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) in Köln

publizierte am Dienstag Bestimmungen, die bis Juni 2020 in nationales
Recht übergeführt werden müssen. Neben technischen Anforderungen
enthält das Schreiben Standards für den sicheren Betrieb. Eine Dr
ohne
soll der Mitteilung zufolge zudem identifizierbar sein, «damit die
Behörden eine einzelne Drohne nachverfolgen können, wenn dies nötig
ist». Die Bestimmungen seien gut für die Sicherheit und respektierten

zugleich die Privatsphäre der Bürger, hieß es in der Mitteilung.

EASA-Chef Patrick Ky war zufrieden mit dem grenzüberschreitenden
Werk. Sowohl kommerzielle Nutzer wie auch Privatleute hätten dadurch
künftig eine klare Vorstellung, was erlaubt sei und was nicht,
erklärte er. Anwender könnten ihre Drohnen in allen EU-Staaten nach
den gleichen Regeln einsetzen - dies ist auch für Firmen wichtig, die
Drohnen in ihr Geschäftsmodell integriert haben. In Deutschland gibt
es seit längerem bereits Vorschriften zum Drohnen-Einsatz, die nun
teilweise geändert werden müssen.