EU-Gericht kippt Vermögenssperren gegen Ex-Präsidenten der Ukraine

11.07.2019 17:07

Luxemburg (dpa) - Das Gericht der Europäischen Union hat
Vermögenssperren gegen den ehemaligen ukrainischen Präsidenten Viktor
Janukowitsch und ihm nahe stehende Politiker und Geschäftsleute
teilweise für nichtig erklärt. Das Urteil könnte die Grundlage für

Schadenersatzklagen der Betroffenen gegen die EU bilden, es ist
allerdings noch nicht rechtskräftig. Der Rat der EU kann noch bis
Ende September Rechtsmittel einlegen, wie das Gericht in Luxemburg am
Donnerstag mitteilte.

Die EU hatte im März 2014 kurz nach der Absetzung Janukowitschs
Konten gesperrt. Grund für die Strafmaßnahmen waren Anhaltspunkte,
dass Janukowitsch und die anderen Personen öffentliche Gelder
veruntreut oder ihre Ämter missbraucht haben. Der russlandfreundliche
Präsident wurde im Februar 2014 im Zuge von Protesten gestürzt und
floh in Richtung Moskau. Das EU-Gericht monierte nun, dass bei der
Sanktionsentscheidung nicht ausreichend die Einhaltung von
Grundrechten geprüft wurde.