EU-Kommission warnt vor Terror-Drohnen

03.08.2019 14:40

Drohnen können nach Einschätzung von Experten zu einer gefährlichen
Waffe für Terroristen werden. EU-Sicherheitskommissar Julian King ist
alarmiert.

Brüssel/Berlin (dpa) - Die EU-Kommission warnt angesichts der
rasanten technologischen Entwicklung vor einem Drohneneinsatz für
Terrorzwecke. «Drohnen werden immer leistungsstärker und smarter, was
sie immer attraktiver macht für eine legitime Nutzung, aber auch für
feindselige Akte», sagte EU-Sicherheitskommissar Julian King der
«Welt am Sonntag» (Online Samstag, Print Sonntag).

Die EU-Kommission habe die «Bedrohung, wie sie heute erscheint und
wie sie künftig aussehen wird, im Blick», sagte der Kommissar aus
Großbritannien. «Wir unterstützen die EU-Mitgliedsländer dabei,
Netzwerke für einen Informationsaustausch aufzubauen, das Engagement
auf internationaler Ebene zu verstärken und finanzielle Mittel für
Projekte bereitzustellen, die der Abwehr einer Bedrohung durch
Drohnen dienen.»

Ganz konkrete Hinweise auf Gefahren gab es zum Beispiel schon aus
Russland. Auf die dortige Fußball-Weltmeisterschaft im Sommer 2018
sind nach Darstellung russischer Sicherheitsbehörden Terroranschläge
geplant gewesen. Der Chef des Inlandsgeheimdienstes FSB sagte damals,
Terroristen hätten geplant, ausländische Fans mit Drohnen
anzugreifen. Sieben Gruppen mit entsprechenden Absichten seien
ermittelt worden.

Seit langem wird zudem schon vor Gefahren an großen Flughäfen
gewarnt. «Terroristische Gruppierungen und auch Einzeltäter zeigen
weiterhin ein hohes Maß an Entschlossenheit, den zivilen Luftverkehr
anzugreifen», hieß es im März aus dem Bundesinnenministerium. Die
Bundespolizei forderte damals, dem missbräuchlichen Einsatz von
Drohnen - sei es als fliegender Sprengsatz oder nur als störendes
Spielzeug - müsse entschieden entgegengetreten werden.

Um Störungen des Flugbetriebs an Flughäfen zu minimieren, werden
derzeit die Regeln für Drohnen europaweit vereinheitlicht. Die
zuständige Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) in Köln
publizierte im Juni Bestimmungen, die bis Juni 2020 in nationales
Recht übergeführt werden müssen. Neben technischen Anforderungen
enthält das Schreiben Standards für den sicheren Betrieb. Eine Drohne
soll der Mitteilung zufolge zudem identifizierbar sein, «damit die
Behörden eine einzelne Drohne nachverfolgen können, wenn dies nötig
ist».