Abkommen zur Rücknahme von Migranten bisher ohne große Wirkung

07.08.2019 04:03

Berlin (dpa) - Ein Jahr nach dem Inkrafttreten einer Vereinbarung
zwischen Deutschland und Spanien zur Rücknahme bereits dort
registrierter Migranten hat das südeuropäische Land gerade einmal
zwei Asylsuchende aus Deutschland zurückgenommen. Das teilte das
Bundesinnenministerium der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mit.
Auf Grundlage einer ähnlichen Vereinbarung der Bundesrepublik mit
Griechenland seien 29 Migranten dorthin zurückgeschickt worden, hieß
es. Die Angaben spiegeln den Stand vom 5. August wider.

Die Absprache mit Spanien trat am 11. August 2018 in Kraft, jene mit
Griechenland am 18. August. Im Schnitt musste somit nicht einmal ein
Migrant pro Woche die Bundesrepublik auf Grundlage dieser beiden
Vereinbarungen wieder verlassen.

Die Vereinbarungen mit Spanien und Griechenland kamen auch angesichts
des vorangegangenen erbitterten Asylstreits der Unionsparteien im
vergangenen Sommer zustande. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU)
hatte auf eine Zurückweisung von Migranten an der deutschen Grenze
gepocht, Kanzlerin Angela Merkel (CDU) wollte eine europäische Lösung
und erzielte daraufhin bei einem EU-Gipfel im Juni 2018 eine Reihe
von Vereinbarungen, die aber bislang nicht umgesetzt wurden.

Deutschland vereinbarte schließlich zudem mit Spanien und
Griechenland, dass beide Länder binnen 48 Stunden jene Migranten
zurücknehmen sollen, die an der deutschen Grenze aufgegriffen werden,
obwohl sie bereits in Spanien oder Griechenland einen Asylantrag
gestellt haben. Ein ähnliches Abkommen mit Italien ist zwar
ausgehandelt, aber von Rom nicht unterschrieben worden.

Da es nur an der deutsch-österreichischen Grenze punktuelle
Kontrollen gibt, hatten Kritiker von vornherein erwartet, dass nur
wenige Menschen von der neuen Regelung betroffen sein werden. Das
Bundesinnenministerium erklärte, die Vereinbarungen seien «nur ein
Mosaikstein» der Maßnahmen der Bundesregierung, «um Migration zu
steuern zu ordnen und zu begrenzen».