Armenien bittet Menschenrechtsgericht um Gutachten

09.08.2019 22:11

Straßburg(dpa) - Armeniens Verfassungsgericht hat den Rat des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) bezüglich eines
Gesetzes um eine Stellungnahme gebeten, das Ex-Präsident Robert
Kotscharjan vor Gericht bringen könnte. Das Gericht der
Südkaukasusrepublik habe ein Gutachten zu einem
Strafgesetzbuchartikel beantragt, der sich mit dem Sturz der
Verfassungsordnung befasst, teilte der Gerichtshof in Straßburg am
Freitag mit.

Kotscharjan wird vorgeworfen, die Verfassungsordnung gestürzt zu
haben, da er 2008 ein gewaltsames Vorgehen gegen Demonstranten
genehmigte. Die Menschen hatten gegen den Sieg von Kotscharjans
Schützling Sersch Sargsjan bei den Präsidentschaftswahlen
protestiert. Nach Angaben der EGMR prüft das armenische
Verfassungsgericht zwei Fälle zur Verfassungsmäßigkeit des Artikels.

Einen, den Kotscharjan selbst angestoßen hatte und einen von einem
Gericht in der armenischen Hauptstadt Eriwan.

Bei den Protesten vor elf Jahren waren acht Demonstranten und zwei
Polizisten getötet worden. Hunderte Menschen wurden verletzt.
Kotscharjan, der seit 1998 im Amt war, durfte 2008 nicht erneut
kandidieren. Ende Juni begab sich Kotscharjan freiwillig erneut in
Untersuchungshaft. Der EGMR gehört zum Europarat und kümmert sich um
die Einhaltung und Verteidigung der Menschenrechte.