Schottisches Gericht erklärt Parlaments-Zwangspause für unrechtmäßi g Von Christoph Meyer und Silvia Kusidlo, dpa

11.09.2019 12:52

Weitere Wendung im Brexit-Krimi: Ein schottisches Gericht erklärt die
Zwangspause für «null und nichtig». Die Regierung will das Urteil
umgehend anfechten. Unklarheit herrschte zunächst darüber, ob die
Abgeordneten ihre Sitzungen direkt wieder aufnehmen können.

London/Edinburgh (dpa) - Ein schottisches Berufungsgericht hat die
von Premierminister Boris Johnson auferlegte fünfwöchige Zwangspause
des britischen Parlaments für unrechtmäßig erklärt. Das teilte der

Court of Session am Mittwoch in Edinburgh mit.

Johnsons Ratschlag an Königin Elizabeth II., das Parlament
vorübergehend zu schließen, sei mit der Absicht erfolgt, die
Parlamentarier im Brexit-Streit kaltzustellen, so die Richter. Die
Zwangspause sei daher «null und nichtig». Unklar war zunächst, ob die

Abgeordneten nun sofort ihre Sitzungen wieder aufnehmen können. Die
Abgeordneten sollen eigentlich erst am 14. Oktober wieder
zusammenkommen.

Die Regierung zeigte sich «enttäuscht» und kündigte Berufung vor de
m
obersten britischen Gericht, dem Supreme Court in London, an.

Die Schottische Nationalpartei (SNP) bezeichnete die Entscheidung
dagegen als «großartige Neuigkeit». SNP-Fraktionschef Ian Blackford
schrieb im Kurznachrichtendienst Twitter an Boris Johnson gerichtet:
«Sie haben undemokratisch gehandelt und müssen das Parlament (aus der
Zwangspause) zurückrufen.»

Der Brexit-Experte der oppositionellen Labour-Partei, Keir Starmer,
sagte auf einem Kongress im südenglischen Brighton: «Ich muss zurück

zu den anderen, um zu sehen, ob wir die Türen (des Parlaments) wieder
öffnen und Boris Johnson zur Verantwortung ziehen können.»
Luciana Berger von den proeuropäischen Liberaldemokraten schrieb auf
Twitter von einer «bedeutenden Entscheidung».

Geklagt hatten etwa 75 Parlamentarier. Sie sehen in der von Johnson
erwirkten wochenlangen Schließung des Unterhauses vor dem am 31.
Oktober anstehenden EU-Austritt des Landes eine unzulässige
Einschränkung des Parlaments. Ähnliche Klagen wurden auch vor
Gerichten im nordirischen Belfast und in London eingereicht.

Eine Klage in erster Instanz vor dem Court of Session in Schottland
war zunächst gescheitert. Auch der High Court in London hatte eine
ähnliche Klage zunächst abgewiesen. Eine endgültige Entscheidung
dürfte nun das oberste Gericht in Großbritannien, der Supreme Court,
treffen. Eine mehrtägige Anhörung war Berichten zufolge vom 17.
September an vorgesehen.

Die Parlamentsschließung war in der Nacht zum Dienstag wirksam
geworden, bei der Zeremonie war es zu tumultartigen Szenen im
Unterhaus gekommen. Abgeordnete der Opposition hielten Protestnoten
mit der Aufschrift «Zum Schweigen gebracht» hoch und skandierten
«Schande über Euch» in Richtung der Regierungsfraktion.
Parlamentspräsident John Bercow sprach von einem «Akt exekutiver
Ermächtigung». Labour-Chef Jeremy Corbyn warf Johnson vor, er
schließe das Parlament, um keine Rechenschaft mehr ablegen zu müssen.

Damit setzt sich Johnsons Niederlagen-Serie fort. Zuvor war er unter
anderem zwei Mal mit einem Antrag auf Neuwahl gescheitert. Es gibt
damit keine Möglichkeit mehr für eine vorgezogene Wahl vor dem
geplanten Brexit-Datum.

Die Abgeordneten hatten zudem im Eilverfahren ein Gesetz durch beide
Kammern des Parlaments gepeitscht. Das Gesetz sieht vor, dass der
Premierminister eine Verlängerung der Brexit-Frist beantragen muss,
sollte bis zum 19. Oktober kein Austrittsabkommen ratifiziert sein.
Johnson lehnt das jedoch strikt ab.

An diesem Donnerstag wollte EU-Chefunterhändler Michel Barnier die
Fraktionsvorsitzenden des Parlaments über den Stand der Gespräche mit
London informieren.