EuGH entscheidet über deutsches Leistungsschutzrecht für Verlage

11.09.2019 19:00

Luxemburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof entscheidet am
Donnerstag (ab 9.30 Uhr) über das deutsche Leistungsschutzrecht für
Presseverlage. Der zuständige EuGH-Gutachter hatte im Dezember
erklärt, er halte das Gesetz für nicht anwendbar, weil die
Bundesregierung darauf verzichtet hatte, die EU-Kommission vor der
Einführung in Kenntnis zu setzen. Das Gericht folgt oft der
Einschätzung des Gutachters, entscheidet manchmal aber auch anders.

Der EU-Generalanwalt Gerard Hogan kam in seinem Gutachten zu dem
Schluss, dass die strittigen Vorschriften speziell auf Dienste der
Informationsgesellschaft abzielen. In diesem Fall ist eine vorherige
sogenannte «Notifizierung» der Kommission notwendig. Deshalb dürften

Bestimmungen zum Leistungsschutzrecht von deutschen Gerichten mangels
einer Notifizierung nicht angewandt werden, erklärte Hogan.

Der Streit war im Mai 2017 vom Berliner Landgericht an das EuGH
verwiesen worden. In dem Verfahren verlangt die
Verwertungsgesellschaft VG Media Schadenersatz von Google. Die VG
Media vertritt dabei viele Presseverlage in Deutschland.

Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage war am 1. August 2013 in
Kraft getreten. Im August 2014 erteilten etliche Verlage innerhalb
der VG Media eine «Gratiseinwilligung» an Google, weil sie sonst
nicht mehr mit Snippets dargestellt worden wären. Im Gesetz heißt es,
«einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte» dürften von
Suchmaschinen frei verwendet werden. Darüber, wie lang ein «Snippet»

nach dieser Formulierung sein kann, gibt es nach wie vor Debatten.