Freie Händler scheitern mit EuGH-Klage gegen Autobauer Kia

19.09.2019 14:18

Freie Ersatzteilhändler sehen sich von der Autoindustrie
benachteiligt. Der Europäische Gerichtshof hätte mit einem Urteil
wohl niedrigere Preise für Kunden herbeiführen können. Doch es kommt

anders.

Luxemburg (dpa) - Autohersteller müssen freien Ersatzteilhändlern
nicht umfassender Informationen bereitstellen. Das hat der
Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag entschieden. Eine
Diskriminierung von unabhängigen Ersatzteilhändlern und Werkstätten
gegenüber Vertragsbetrieben liege nicht vor, befanden die Luxemburger
Richter (Rechtssache C-527/18).

Der Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) ist damit mit einer
Grundsatzklage gegen den südkoreanischen Autohersteller Kia
gescheitert. Der Verband hatte Kia stellvertretend vorgeworfen, den
Wettbewerb auf dem Ersatzteilmarkt zu behindern. Elektronische
Datenbanken würden etwa nur unzureichend zur Verfügung gestellt -
letzten Endes zum Nachteil der Kunden, die für Ersatzteile und
Reparaturen zu hohe Preise zahlten.

Der Ersatzteilemarkt ist ein Milliardengeschäft. Allein in
Deutschland hat er laut GVA ein Volumen von mehr als 26 Milliarden
Euro.

Konkret bemängelten die freien Autoteilehändler, dass unabhängige
Werkstätten in der von Kia zur Verfügung gestellten Datenbank
lediglich Originalersatzteile der Vertragshändler fänden - nicht aber
eventuelle billigere Alternativen.

Die Luxemburger Richter befanden nun allerdings, dass nach geltendem
Recht lediglich sichergestellt werden müsse, dass freie Händler als
auch Vertragshändler und -werkstätten der Autohersteller die gleichen
Informationen zur Verfügung haben. Da dies der Fall sei, würden freie
Händler nicht diskriminiert.

Von Verbraucherschützern gab es Kritik. «Für die Fahrzeugbesitzer ist

dies ein Rückschlag», sagte Gregor Kolbe vom Verbraucherzentrale
Bundesverband. «Die Hoffnung, dass durch ein positives Urteil der
Zugang zu Ersatzteilen erleichtert und die Verbraucher durch sinkende
Kosten direkt profitieren würden, ist leider durch den EuGH
verhindert worden.» Ein Wettbewerb um günstige Ersatzteile werde so
verhindert, was zu höheren Preisen für Verbraucher führe. «Die
Entscheidung des EuGH hilft Autoherstellern und stellt freie
Werkstätten und Händler schlechter. Dies schadet den Verbrauchern.»