Bundesrat für Strafen bei Verunglimpfung der EU - Antrag aus Sachsen

20.09.2019 11:49

Berlin (dpa) - Der Bundesrat will die Verunglimpfung der Europäischen
Union und ihrer Symbole unter Strafe stellen. Einen entsprechenden
Gesetzentwurf von Sachsen beschloss die Länderkammer am Freitag in
Berlin. Nach geltender Rechtslage sind zwar die Symbole der
Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder, nicht aber die der EU
strafrechtlich geschützt. Der Gesetzentwurf kommt nun in den
Bundestag. Wann darüber abgestimmt wird, steht noch nicht fest.

Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) erklärte: «Die Werte,
auf die sich die Europäische Union gründet, sind die Achtung der
Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit
und die Wahrung der Menschenrechte. Wir lassen es nicht zu, dass
diese Werte immer häufiger durch Angriffe auf die Symbole der
Europäischen Union verunglimpft werden.»

Konkret geht es bei der Initiative der Sachsen um die Einführung
eines neuen Paragrafen 90 c im Strafgesetzbuch. Der Strafrahmen sieht
hierbei eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor.
Auch der Versuch soll strafbar sein.