Konvertierter Christ: Abschiebung verstößt gegen Menschenrechte

05.11.2019 16:26

Straßburg (dpa) - Die Schweiz würde einer Entscheidung des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zufolge mit der
Abschiebung eines zum Christentum konvertierten Afghanen in dessen
Heimatland gegen die Menschenrechte verstoßen. Afghanen, die zum
Christentum konvertiert seien, drohe im mehrheitlich muslimischen
Afghanistan Verfolgung durch verschiedene Gruppen und auch durch den
Staat, begründete der EGMR am Dienstag in Straßburg sein Urteil. Dies
könnte in einer Todesstrafe für den Mann resultieren, so das
Menschenrechtsgericht. Die Schweiz würde mit der Abschiebung gegen
die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen.

Der Afghane stammt Gerichtsunterlagen zufolge aus einer schiitischen
Familie aus der Ghazni-Provinz im Osten Afghanistans. 2012 kam er in
die Schweiz. Gegenüber den Schweizer Einwanderungsbehörden erklärte
er demnach, dass er sein Heimatland verlassen musste, weil vermutet
wurde, dass er zum Christentum konvertiert sei. Das Schweizer
Bundesverwaltungsgericht stimmte den Behörden zu, die seine Angaben
als nicht glaubwürdig einstuften. Dass er aber nach seiner Ankunft in
der Schweiz Christ wurde, sah das Gericht als belegt an.

Das Schweizer Gericht entschied, der Mann solle nicht in seine
Heimat-Provinz, sondern in die Hauptstadt Kabul gebracht werden. Dort
lebten Verwandte, die nichts von dem Glaubenswechsel wüssten, so das
Schweizer Bundesverwaltungsgericht den EGMR-Unterlagen zufolge. Der
Mann wäre so gezwungen, mit einer Lüge zu leben und müsste womöglic
h
den Kontakt zu anderen Personen seiner Religion aufgeben, um nicht
entdeckt zu werden, erklärte das Menschenrechtsgericht nun.

Der EGMR in Straßburg gehört zum Europarat. Gemeinsam schützen sie
die Menschenrechte in 47 Mitgliedsstaaten der Organisation. Der EGMR
ist kein Gericht der Europäischen Union.