Verfassungsklage gegen EU-Singapur-Abkommen abgewiesen

06.11.2019 14:37

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat eine von zwei
Verfassungsbeschwerden gegen das EU-Handelsabkommen mit Singapur
wegen unzureichender Begründung abgewiesen. Die Kläger rügten das
Abkommen zwar in vielerlei Hinsicht, teilte das Gericht in Karlsruhe
am Mittwoch mit. Die Rügen blieben allerdings «weitgehend ohne
konkreten Bezug zu den verfassungsrechtlichen Maßstäben». (Az. 2 BvR

966/19)

Die zweite Klage, hinter der die Organisationen Foodwatch und Campact
sowie der Verein Mehr Demokratie stehen, ist nach wie vor anhängig.
Dieses Bündnis klagt seit 2016 auch gegen das Ceta-Abkommen der EU
mit Kanada. Auch dazu steht das Karlsruher Urteil noch aus.

Der Pakt mit Singapur ist als eines der ersten Handelsabkommen in
zwei Teile gesplittet. Nur einer davon steht in den
EU-Mitgliedstaaten zur Abstimmung. Kritiker sehen dadurch die
Demokratie geschwächt. Beide Teilabkommen sind bereits unterzeichnet,
auch das EU-Parlament hat zugestimmt. Es fehlt nur die abschließende
Zustimmung des Rates, in dem die Regierungen der EU-Staaten vertreten
sind. Die Kläger wollen den deutschen Vertreter im Rat daran hindern.

Hinter der nun gescheiterten Beschwerde standen mehr als 800 Kläger
um die Initiatorin Marianne Grimmenstein, die in Karlsruhe auch gegen
andere Freihandelsabkommen klagt. Sie hatten unter anderem
argumentiert, dass das EU-Singapur-Abkommen (EUSFTA) Maßnahmen für
den Klimaschutz verhindere und Lebensgrundlagen zerstöre.