Verfassungsgericht weist Eilantrag gegen EU-Singapur-Abkommen ab

07.11.2019 17:25

Karlsruhe (dpa) - Einen Tag vor der abschließenden Abstimmung über
das EU-Handelsabkommen mit Singapur hat das Bundesverfassungsgericht
einen Eilantrag gegen den Pakt abgewiesen. Das teilte das Gericht in
Karlsruhe am Donnerstag mit. (Az. 2 BvR 882/19)

Hinter dem Antrag stehen die Organisationen Foodwatch, Campact und
der Verein Mehr Demokratie. Das Aktionsbündnis hat für seine im Mai
eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen das Abkommen mehr als 13 000
Kläger mobilisiert. In der Hauptsache ist diese Klage auch noch in
Karlsruhe anhängig. Gescheitert ist nur der Eilantrag.

Der Pakt mit Singapur ist als eines der ersten Handelsabkommen in
zwei Teile gesplittet. Nur einer davon steht in den Mitgliedstaaten
der Europäischen Union zur Abstimmung. Die Kläger sehen dadurch die
Demokratie geschwächt. Beide Teilabkommen sind bereits unterzeichnet,
auch das EU-Parlament hat zugestimmt. Der Rat, in dem die Regierungen
der EU-Staaten vertreten sind, soll laut Verfassungsgericht an diesem
Freitag zustimmen, das Abkommen am 21. November in Kraft treten.

Die Richter schließen in ihrem Beschluss nicht aus, dass die
Verfassungsbeschwerde im Hauptsacheverfahren Erfolg haben könnte. Die
Ablehnung des Eilantrags sei unabhängig davon erfolgt, hieß es. Die
Kläger hätten ausdrücklich nicht beantragt, dem Vertreter der
Bundesregierung bis zur Karlsruher Entscheidung die Zustimmung zu
untersagen. Stattdessen hätten sie sicherstellen wollen, dass
Deutschland aus dem Abkommen nachträglich wieder herauskäme. Die
beantragten Maßnahmen seien dazu aber nicht geeignet.

Am Mittwoch hatten die Verfassungsrichter bereits mitgeteilt, dass
eine zweite Klage gegen das Abkommen ganz gescheitert ist. Sie war
laut Beschluss von Ende Oktober mangelhaft begründet.