EU-Staaten dringen auf Sammelklagen - Konzerntransparenz geblockt

28.11.2019 16:31

Die Einführung von kollektive Verbraucherklagen in Europa rückt
näher. Die EU-Regierungen einigten sich nun auf eine gemeinsame Linie
für die finalen Verhandlungen mit dem EU-Parlament. In Deutschland
gibt es jedoch Bedenken.

Brüssel (dpa) - Verbraucher in Europa sollen nach dem Willen der
EU-Staaten künftig einfacher ihre Rechte gegen große Firmen
durchsetzen können. Die Industrieminister verständigten sich am
Donnerstag in Brüssel auf eine gemeinsame Linie zur Einführung von
Sammelklagen. In absehbarer Zeit könnten damit die Verhandlungen mit
dem Europaparlament starten. Erst nach einer Einigung zwischen beiden
Seiten könnten die neuen Vorgaben in Kraft treten.

Im Zuge des VW-Abgasskandals um manipulierte Abschalteinrichtungen
von Fahrzeugen hatte die EU-Kommission 2018 vorgeschlagen, europaweit
Kollektivklagen zu erlauben. «Qualifizierte Einrichtungen» wie etwa
Verbraucherverbände sollten künftig stellvertretend für Geschädigte

gegen Unternehmen auf Unterlassung und Schadenersatz klagen können.

Die Vereinbarung gebe Verbrauchern Möglichkeiten, ihre Rechte in
allen EU-Staaten durchzusetzen, sagte der finnische Minister Timo
Harakka. Unternehmer würden zugleich vor Klagemissbrauch geschützt.
Finnland hat derzeit den Vorsitz unter den EU-Ländern inne.

Die EU-Staaten verständigten sich unter anderem darauf, dass
berechtigte Einrichtungen für grenzüberschreitende Klagen ein
gewisses Maß an öffentlichen Aktivitäten und Unabhängigkeit aufweis
en
müssten. Für Prozesse innerhalb eines Landes sollen die Staaten die
Möglichkeit haben, jeweils eigene Kriterien zu bestimmen.

In Deutschland gibt es mit der Musterfeststellungsklage bereits eine
Möglichkeit für Kollektivklagen. Verbraucherschützer können hier
stellvertretend für Tausende Verbraucher vor Gericht zu ziehen. Vor
dem Oberlandesgericht Braunschweig wird derzeit eine
Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands
(vzbv) für rund 445 000 Dieselkunden verhandelt. Im September 2015
hatte VW nach Prüfungen von Behörden in den USA Manipulationen an den
Abgaswerten von Dieselautos zugegeben.

Bei der Abstimmung in Brüssel enthielt Deutschland sich nun mit dem
Verweis darauf, dass an der geplanten Richtlinie noch nachgebessert
werden müsse - vor allem, um missbräuchliche Klagen zu verhindern.

Kritik kam unter anderem vom Verband der Maschinen- und Anlagenbauer
(VDMA). «Die Einführung einer europäischen Sammelklage birgt große

Missbrauchsgefahr», sagte VDMA-Hauptgeschäftsführer Thilo Brodtmann.

«In den USA haben Sammelklagen zu einer Abzock-Mentalität geführt,
die sich nicht mit dem Argument des Verbraucherschutzes rechtfertigen
lässt.»

«Deutschland hat mit der Musterfeststellungsklage bereits ein
Rechtsinstrument, das den Interessen der Verbraucher ausreichend
Rechnung trägt», sagte der Präsident des Deutschen Reiseverbands
(DRV), Norbert Fiebig. Bei einem so weitgehenden Instrument einer
Sammelklage seien strenge Klagevoraussetzungen nötig. «Unternehmen
der Reisewirtschaft könnten erhebliche Schäden erleiden.»

Der europäische Verbraucherverband Beuc zeigte sich hingegen
optimistischer. Es sei zu hoffen, dass in den Verhandlungen zwischen
den Staaten und dem Europaparlament ein positives Ergebnis für
Verbraucher herauskomme, hieß es.

In Sachen Steuertransparenz für Unternehmen gab es bei dem Treffen
hingegen keinen Durchbruch. Die EU-Kommission hatte 2016
vorgeschlagen, dass multinationale Konzerne ihre Steuerabgaben
öffentlich machen müssten. Damit sollte Steuervermeidung stärker
bekämpft werden. Unternehmen, die in der EU aktiv sind und einen
Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro aufweisen, sollten
demnach ihre Steuerzahlungen auch der breiten Öffentlichkeit
zugänglich machen («Public Country-by-Country-Reporting»). Im Kreis
der EU-Minister gab es dafür aber nicht die notwendige Mehrheit.
Deutschland enthielt sich auch hier.