Katalanischer Separatistenführer verliert Mandat im Europaparlament

10.01.2020 20:25

Das Oberste Gericht in Spanien hält sich nicht an die Vorgaben des
Europäischen Gerichtshofs. Aber das Europäische Parlament fühlt sich

an das Urteil aus Spanien gebunden. Das hat gravierende Folgen für
den katalanischen Separatisten Oriol Junqueras.

Brüssel (dpa) - Der katalanische Separatistenführer Oriol Junqueras
hat seinen Sitz im Europäischen Parlament infolge eines spanischen
Gerichtsurteils wieder verloren. Das Mandat des in Spanien wegen
Rebellion inhaftierten Politikers ende mit Wirkung vom 3. Januar,
teilte Parlamentspräsident David Sassoli am Freitag in Brüssel mit.
Er werde die spanischen Behörden bitten, umgehend den Namen eines
Nachrückers für Junqueras mitzuteilen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte Junqueras zwar
parlamentarische Immunität gegen eine Strafverfolgung in Spanien
zugesprochen, doch das spanische Oberste Gericht widersetzte sich
dieser Entscheidung und entließ den Separatistenführer nicht aus der
Haft. «Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist das Europäische
Parlament verpflichtet, die endgültigen Entscheidungen der
zuständigen Justizbehörden der Mitgliedstaaten unverzüglich zur
Kenntnis zu nehmen», begründete Sassoli den Mandatsverlust.

Kataloniens Ex-Regionalpräsident Carles Puigdemont und das frühere
Kabinettsmitglied Toni Comín, die vor der spanischen Justiz nach
Brüssel geflohen waren, können hingegen ihre Sitze im EU-Parlament
einnehmen - voraussichtlich schon nächste Woche in Straßburg. Ihre
Mandate hätten wie das von Junqueras gemäß dem EuGH-Urteil von Mitte

Dezember am 2. Juli 2019 begonnen, so Sassoli. Junqueras' Mandat ende
jedoch wegen der jüngsten Entscheidung des Tribunal Supremo.

Ein Sprecher der EU-Kommission hatte zuvor über den Konflikt zwischen
dem EuGH-Urteil und der spanischen Entscheidung gesagt: «Es ist klar,
dass alle Mitgliedstaaten die Urteile des Gerichtshofs einhalten
müssen.» Zugleich erklärte die Behörde, die über die Einhaltung d
er
EU-Verträge wachen muss, es sei nun in erster Linie an den nationalen
Gerichten und dem Europaparlament, den Fall zu beurteilen.

Junqueras war im Mai trotz seiner damaligen Untersuchungshaft ins
Europaparlament gewählt worden. Die spanischen Behörden hätten also
nach dem EuGH-Urteil die Aufhebung der Immunität beantragen müssen,
um Junqueras während der Parlamentssitzungen in Haft halten zu
können. Das Oberste Gericht entschied jedoch, der Politiker sei
rechtskräftig verurteilt und bleibe daher in Haft.

Der Separatist Junqueras war im Oktober mit mehreren Mitstreitern
unter anderem wegen Aufruhrs zu 13 Jahren Gefängnis verurteilt
worden, weil er bei dem verbotenen Unabhängigkeitsreferendum vom
Oktober 2017 eine Schlüsselrolle gespielt hatte. Er erhielt zudem ein
Amtsverbot für die Dauer seiner Haft.