Arbeitgeber beklagen «Regelungswahn» bei Dienstreisen in EU

11.01.2020 04:00

Berlin (dpa) - Die Arbeitgeber haben einen «Regelungswahn» bei
Dienstreisen innerhalb der Europäischen Union beklagt und die Politik
zu schnellen Erleichterungen aufgefordert. Dabei geht es darum, dass
Mitarbeiter von Unternehmen für jede dienstliche Reise ins EU-Ausland
eine Bescheinigung über ihre Sozialversicherung benötigen, eine
sogenannte A1-Bescheinigung. Das gilt auch für kurzzeitige
Aufenthalte. Diese Notwendigkeit verunsichere gleichermaßen Firmen
wie auch Arbeitnehmer, sagte der Hauptgeschäftsführer der
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen
Kampeter, der Deutschen Presse-Agentur.

«Die auf den ersten Blick sozialpolitisch progressiv erscheinende
Botschaft dieser Bescheinigungs-Verordnung ist in Wahrheit reinster
Protektionismus», sagte Kampeter. «Dank Regelungswahns ist es schon
fast einfacher, Mitarbeiter in Drittstaaten zu entsenden oder dort
Dienstleistungen zu erbringen als in Frankreich oder Belgien. Diese
Regelung stellt Grundfreiheiten des Binnenmarktes in Frage und muss
dringend praxisnah korrigiert werden.»

Die Regelung zur A1-Bescheinigung gilt zwar bereits seit 2010, um
Lohndumping einzudämmen. Nun aber sind Kontrollen verschärft worden,
etwa in Frankreich. Wer die Entsendebescheinigung nicht dabei hat,
dem drohen Bußgelder.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte im November auf dem
Arbeitgebertag zugesagt, sie werde sich auf EU-Ebene für Änderungen
bei der kurzzeitigen Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland
einsetzen. Sie verstehe, dass sich die Arbeitgeber über den
bürokratischen Aufwand sehr aufregten, hatte Merkel gesagt.

Kampeter forderte, EU-Kommission, Parlament und Mitgliedstaaten
sollten sich darauf einigen, dass in einem ersten Schritt bei
«normalen Dienstreisen» generell keine A1-Bescheinigung mehr
notwendig sei. Auch kurzfristige Tätigkeiten, mit Ausnahme einiger
Bereiche, sollten generell von der Beantragung irgendwelcher
Bescheinigungen befreit werden. «Dies allein wäre
binnenmarktkonform.»