Arbeitsministerium plant Gesetz zur Erfassung von Arbeitszeit

13.01.2020 14:15

Berlin (dpa) - Die Arbeitszeit von Beschäftigten in Deutschland soll
künftig genauer erfasst werden als bisher. Die Vorarbeiten für die
Umsetzung eines entsprechendes Urteils des Europäischen Gerichtshofs
(EuGH) vom vergangenen Mai liefen, sagte eine Sprecherin des
Bundesarbeitsministeriums am Montag in Berlin.

Ein Gutachten, dass das Ministerium in Auftrag gegeben hatte, stellt
fest: «Das deutsche Recht kennt derzeit keine generelle Verpflichtung
aller Arbeitgeber, die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten
aufzuzeichnen.» Deshalb sei der Bundesgesetzgeber verpflichtet, das
Arbeitszeitrecht entsprechend zu ergänzen, so der Passauer
Rechtswissenschaftler Frank Bayreuther in seiner Expertise. Sie lag
der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vor. Die «Süddeutsche
Zeitung» (Montag) hatte zuerst darüber berichtet.

Bislang müssen in Deutschland nur Überstunden sowie Sonn- und
Feiertagsarbeit dokumentiert werden. Nach einem EuGH-Urteil sollen
Arbeitgeber verpflichtet werden, die gesamte Arbeitszeit ihrer
Beschäftigten systematisch zu erfassen.

Die Ministeriumssprecherin sagte, es müsse nicht alles komplett auf
den Kopf gestellt werden, aber einzelne Elemente müssten angepasst
werden. Ressortchef Hubertus Heil (SPD) hatte bereits eine Umsetzung
des EuGH-Urteils zugesagt. Diese solle aber verhältnismäßig geschehen

und übermäßige Bürokratie vermeiden.