Unternehmen sollen Arbeitszeit erfassen - Gesetzesänderung geplant

13.01.2020 15:34

Ein europäisches Urteil elektrisierte Gewerkschaften und Arbeitgeber
in Deutschland: Unternehmen sollten verpflichtet werden, ihre
Arbeitszeit zu erfassen. Muss dazu deutsches Recht geändert werden?

Berlin (dpa) - Die Arbeitszeit von Beschäftigten in Deutschland soll
künftig genauer erfasst werden als bisher. Die Vorarbeiten für die
Umsetzung eines entsprechendes Urteils des Europäischen Gerichtshofs
(EuGH) vom vergangenen Mai liefen, sagte eine Sprecherin des
Bundesarbeitsministeriums am Montag in Berlin.

Ein Gutachten, das das Ministerium in Auftrag gegeben hatte, stellt
fest: «Das deutsche Recht kennt derzeit keine generelle Verpflichtung
aller Arbeitgeber, die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten
aufzuzeichnen.» Deshalb sei der Bundesgesetzgeber verpflichtet, das
Arbeitszeitrecht entsprechend zu ergänzen, so der Passauer
Rechtswissenschaftler Frank Bayreuther in seiner Expertise. Sie lag
der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vor. Die «Süddeutsche Zeitung»

(Montag) hatte zuvor darüber berichtet.

Bislang müssen in Deutschland nur Überstunden und Sonn- und
Feiertagsarbeit dokumentiert werden. Nach einem EuGH-Urteil sollen
Arbeitgeber verpflichtet werden, die gesamte Arbeitszeit ihrer
Beschäftigten systematisch zu erfassen.

Die Ministeriumssprecherin sagte, es müsse nicht alles komplett auf
den Kopf gestellt werden, aber einzelne Elemente müssten angepasst
werden. Bereits Ressortchef Hubertus Heil (SPD) hatte eine Umsetzung
des EuGH-Urteils zugesagt. Diese solle aber verhältnismäßig geschehen

und übermäßige Bürokratie vermeiden.

Die EuGH-Richter hatten ein objektives, verlässliches und
zugängliches System zur Messung der geleisteten Arbeitszeit verlangt.
Ersehen lassen müsse sich die Einhaltung von Vorgaben europäischen
Rechts etwa zu Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund hatte das Grundsatzurteil begrüßt,
weil der «Flatrate-Arbeit» ein Riegel vorgeschoben werde.
Arbeitgebervertreter hatten vor einer Einschränkung der Flexibilität
der Unternehmen gewarnt.

In seinem Gutachten argumentiert Bayreuther, dass das deutsche
Arbeitszeitgesetz lediglich eine Pflicht vorsehe, die über die
werktägliche Arbeitszeit hinausgehende Zeit aufzuzeichnen. Alleine
aus dieser Aufzeichnung lasse sich aber nicht erkennen, ob die
wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden nach europäischem Recht

eingehalten wurde. Das deutsche Arbeitszeitgesetz könne also nicht
als konform mit Unionsrecht ausgelegt werden, sondern müsse ergänzt
werden.

Vorschriften zu Mindestlöhnen reichten auch nicht. Sie enthielten
zwar Regelungen zur Erfassung von Arbeitszeit. Sie zielten aber vor
allem auf Arbeitsverhältnisse ab, denen eine Tendenz zu prekärer
Beschäftigung innewohne.

Zur Umsetzung des Urteils schlägt der Gutachter die Einführung
folgender Vorschrift vor: «Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Beginn,
Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit, (...) jeweils am Tag der
Arbeitsleistung aufzuzeichnen.» Er solle den Arbeitnehmer mit der
Aufzeichnung der Arbeitszeit beauftragen können. Die Arbeitnehmer
sollten ein Recht auf Einsicht in die über sie geführte Zeiterfassung
bekommen. Möglich seien etwa eine Aufzeichnung in Papierform, eine
Erfassung in elektronischer Form, durch Computerprogramme oder über
elektronische Zutrittsausweise.

Die Grünen-Arbeitsmarktpolitikerin Beate Müller-Gemmeke forderte:
«Bundesarbeitsminister Heil sollte jetzt schleunigst ans Werk gehen
und das Arbeitszeitgesetz entsprechend ändern.» Der
FDP-Arbeitsmarktexperte Johannes Vogel forderte Heil auf, nun auch
eine freiere Einteilung der Arbeitszeit in der Woche zu ermöglichen.
SPD-Fraktionsvize Katja Mast betonte: «Arbeitgeber müssen künftig ein

System einrichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit gemessen werden
kann.»

Die Beschäftigten in Deutschland machten laut Institut für
Arbeitsmarkt und Berufsforschung im dritten Quartal 2019 im
Durchschnitt 6,2 bezahlte Überstunden und 5,4 unbezahlte Überstunden.