EuGH-Gutachter: Klage in Europa wegen Schiffsuntergang möglich

14.01.2020 11:15

Luxemburg (dpa) - Der Untergang eines Schiffes unter panamaischer
Flagge in internationalen Gewässern kann nach Einschätzung des
EU-Generalanwalts auch Klagen vor europäischen Gerichten nach sich
ziehen. Der Generalanwalt legte am Dienstag in Luxemburg sein
Gutachten zur Havarie des Schiffes «Al Salam Boccaccio 98» vor, das
im Februar 2006 im Roten Meer gesunken war. Mehr als 1000 Menschen
starben. Überlebende und Hinterbliebene verklagten daraufhin in
Italien zwei Organisationen, die das Schiff klassifiziert und
zertifiziert hatten. Dann gab es Streit, ob italienische Gerichte
überhaupt zuständig seien. Der Generalanwalt bejahte dies und empfahl
dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), entsprechend zu urteilen. Der
EuGH muss sich nicht an die Gutachten der Generalanwälte halten, tut
dies aber häufig. Ein Termin für das Urteil ist noch offen.