EU-Kommission will einstweilige Verfügung gegen Polens Justizreform

14.01.2020 19:21

Straßburg (dpa) - Im Streit um die Justizreform in Polen fordert die
Europäische Kommission den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu einer
einstweiligen Verfügung auf. Der EuGH solle die polnische Regierung
damit veranlassen, die Arbeit der Disziplinarkammer am Obersten
Gericht Polens auszusetzen, teilte EU-Justizkommissar Didier Reynders
mit. Den Beschluss habe das Kommissionskollegium bei seiner Sitzung
in Straßburg am Dienstag getroffen.

Der polnische Regierungssprecher Piotr Müller sagte, die
Disziplinarkammer handele im Einklang mit dem polnischen Recht. Die
Regulierung des Justizsystems sei die Domäne der einzelnen
EU-Mitgliedsstaaten und nicht von EU-Vorschriften betroffen.

Am Samstag hatten in Warschau Tausende Richter, Juristen und andere
Bürger gegen Gesetzespläne der dortigen Regierung protestiert, die
die Unabhängigkeit polnischer Richter weiter einschränken könnten.
Die Richtervereinigung Iustitia befürchtet eine «Disziplinierung» der

Richterschaft. Das vom Parlament noch nicht endgültig beschlossene
Gesetz soll nach Ansicht der Gegner dazu dienen, Richter zu
bestrafen, die sich kritisch über die Justizreformen der
rechtskonservativen Regierung äußern. Das Gesetzesvorhaben stehe
damit in Widerspruch zu den Grundsätzen der Europäischen Union.

EU-Kommissar Nicolas Schmit sagte in einer Pressekonferenz nach der
Kommissionssitzung, die verlangten «einstweiligen Maßnahmen» hingen
mit dem Vertragsverletzungsverfahren zusammen, das die Brüsseler
Behörde zu den Disziplinierungsregeln für polnische Richter in Gang
gesetzt hatte. «Wir bleiben offen für einen konstruktiven Dialog mit
Polen auf der Grundlage von Fairness und Respekt», ergänzte
Justizkommissar Reynders auf Twitter.

Normalerweise äußert die EU-Kommission sich zu Gesetzesvorhaben in
diesem Stadium nicht. Allerdings ist das Verhältnis zwischen Brüssel
und Warschau schon länger angespannt. Seitdem die polnische
Regierungspartei PiS seit 2015 immer neue Justizreformen einleitet,
äußerte Brüssel wiederholt Bedenken. Mehrfach hat die Behörde vor d
em
Europäischen Gerichtshof geklagt sowie ein Rechtsstaatsverfahren nach
Artikel 7 der EU-Verträge eingeleitet, das Polen theoretisch sein
Stimmrechte im Kreis der EU-Länder kosten könnte.