EuGH urteilt Anfang April zu Umverteilung von Asylbewerbern in Europa

10.02.2020 16:17

Luxemburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof entscheidet am 2. April
darüber, ob Ungarn, Polen und Tschechien wegen mangelnder Solidarität
in der Flüchtlingskrise gegen EU-Recht verstoßen haben. Das teilte
das Gericht am Montag auf Twitter mit.

Um Italien und Griechenland zu entlasten, hatten die EU-Staaten 2015
in zwei Mehrheitsentscheidungen die Umverteilung von bis zu 160 000
Asylsuchenenden beschlossen. Tschechien, Ungarn und Polen weigerten
sich allerdings, sich daran wie vorgesehen zu beteiligen - obwohl der
EuGH die Rechtmäßigkeit der Entscheidung in einem späteren Urteil
bestätigt hat. Dagegen klagte die EU-Kommission, die in der
Staatengemeinschaft unter anderem die Einhaltung von EU-Recht
überwacht (Rechtssachen C-715/17, C-718/17 und C-719/17).

Bereits im vergangenen Oktober befand eine EuGH-Gutachterin, dass
Ungarn, Polen und Tschechien sich nicht hätten weigern dürfen, den
Beschluss umzusetzen. Ihre Vorbehalte seien unbegründet, da es ihnen
ohne weiteres möglich gewesen wäre, Sicherheit und Wohlergehen ihrer
Bürger zu schützen. Die EuGH-Richter folgen der Einschätzung der
Gutachter häufig, aber nicht immer.