Mehr Schutz für entsandte Beschäftigte beschlossen

12.02.2020 12:34

Berlin (dpa) - Beschäftigte, die vom EU-Ausland nach Deutschland
entsandt werden, sollen künftig verstärkt zu hiesigen Bedingungen
arbeiten. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen
entsprechenden Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD).
Das Ziel sind mehr Schutz für die entsandten Beschäftigten - aber
auch der Wirtschaft vor Lohndumping und unfairer Konkurrenz.
Umgesetzt werden soll damit eine überarbeitete Entsenderichtlinie der
EU.

Bisher gelten für die entsandten Beschäftigten nur Vorschriften über

Mindestentgelte. Künftig sollen für sie Vorgaben zu allen Elementen

der Entlohnung gelten. Etwa Überstundensätze oder Schmutz- und
Gefahrenzulagen müssen demnach künftig für alle in Deutschland
arbeitenden Arbeitnehmer gezahlt werden. Der Gesetzentwurf stellt
auch Anforderungen an Unterkünfte auf, die vom Arbeitgeber befolgt
werden müssen.

Wenn bestimmte Arbeitsbedingungen in deutschlandweit geltenden
allgemeinverbindlichen Tarifverträgen geregelt sind, sollen sie
künftig auch für entsandte Arbeitnehmer gelten. Bislang galt dies nur
für das Baugewerbe. Die Zollbehörden sollen dies kontrollieren. Dazu
soll der Zoll um rund 1000 neue Mitarbeiter verstärkt werden. 

Heil sagte: «Europa ist mehr als ein Binnenmarkt, Europa steht auch
für sozialen Fortschritt und Schutz.» Das Gesetz soll zum 30. Juli
2020 in Kraft treten.