Kampf gegen Geldwäsche: Acht EU-Staaten abgemahnt

12.02.2020 16:30

Brüssel (dpa) - Im Kampf gegen Geldwäsche hat fast jeder dritte
EU-Staat das geltende Recht nicht fristgemäß umgesetzt. Die
EU-Kommission eröffnete deshalb am Mittwoch Strafverfahren gegen die
Niederlande, Portugal, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Spanien,
Ungarn und Zypern.

Die jüngste Geldwäscherichtlinie war 2016 nach den islamistischen
Terroranschlägen in Europa auf den Weg gebracht worden. Sie soll
unter anderem dazu dienen, die Finanzierung des Terrors zu
unterbinden. Die nun gerügten Staaten hätten bis zum Fristablauf am
10. Januar 2020 keine Maßnahmen zur Umsetzung angezeigt, kritisierte
die Kommission. Sie müssten dies umgehend nachholen.

Der Grünen-Finanzexperte Sven Giegold begrüßte die Verfahren,
erklärte aber, selbst frühere Vorschriften seien immer noch nicht
umgesetzt. «Auch Deutschland gehört zu den Sündern bei der
Geldwäscheprävention», meinte Giegold. «Seit 2007 hat Deutschland e
s
nicht geschafft, eine funktionsfähige Verdachtsmeldestelle für
Geldwäsche einzurichten.» Die Kommission müsse hier ebenfalls
durchgreifen.