Außenministerium: Recht an EU-Außengrenze «nicht außer Kraft gesetz t»

06.03.2020 12:56

Berlin (dpa) - Mit der Sperrung der EU-Außengrenze Griechenlands zur
Türkei für Flüchtlinge und andere Migranten ist geltendes EU-Recht
nach Einschätzung der Bundesregierung nicht außer Kraft gesetzt. Es
müssten geordnete Verhältnisse geschaffen werden, um zu geordneten
Verfahren zurückkehren zu können, sagte ein Sprecher des
Außenministeriums am Freitag in Berlin. Regierungssprecher Steffen
Seibert sagte zudem, die Lage an der Grenze sei am Sonntagabend auch
Thema beim Koalitionsausschuss.

Der Sprecher des Auswärtigen Amtes warnte vor juristischen
Verkürzungen bei der Bewertung der Lage an der türkisch-griechischen
Grenze, da von dort nicht in ein Konfliktgebiet zurückgeschickt
werde. «Das EU-Recht und internationales Recht ist nicht außer Kraft
gesetzt», sagte er. Es sei aber eine besondere Lage, wenn mehrere
Tausend Menschen gleichzeitig an Grenzposten versuchten, «sich da
Zugang zu verschaffen und womöglich illegal die Grenze zu
überqueren».

«Das ist ja auch nicht per Zufall geschehen, sondern es war ein
politisches Instrumentarium», sagte der Sprecher, der damit auf den
von türkischer Regierungsseite forcierten Andrang hinwies. «Und
selbstverständlich stellen sich in dieser Situation andere Fragen als
bei einem geordneten Grenzübergang und müssen andere Maßnahmen
ergriffen werden», sagte er.

Auf griechischer Seite der Grenze sind auch deutsche Polizeibeamte im
Einsatz. Auf Fragen, ob dort ein rechtswidriges Vorgehen oder ein
Einsatz von Behördenfahrzeugen ohne Kennzeichen beobachtet worden
sei, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums, dies sei ihm
nicht bekannt. «Für unsere Beamten ist klar, dass sie etwaige
rechtswidrige Anordnungen nicht befolgen müssen. Es gibt sogar die
Pflicht, dagegen zu remonstrieren», sagte er. Dies gelte auch bei
Auslandseinsätzen.