EuGH urteilt über Disziplinarverfahren gegen polnische Richter

26.03.2020 05:00

Die nationalkonservative Regierung in Warschau krempelt das polnische
Justizsystems seit Jahren um. Die EU-Kommission warnte zuletzt sogar
vor der «Zerstörung» des Justizwesens. Nun entscheidet das höchste

EU-Gericht über einen Teil der Reformen.

Luxemburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof urteilt am Donnerstag
(09.30 Uhr) über einen Teil der umstrittenen Justizreform in Polen.
Diesmal geht es um die Rechtmäßigkeit der neuen Disziplinarverfahren
gegen Richter, die die nationalkonservative PiS-Regierung 2017
eingeführt hatte (C-558/18, C-563/18).

Die EuGH-Richter könnten jedoch auch entscheiden, dass die neue
Regelung zum aktuellen Zeitpunkt noch kein Fall für den Gerichtshof
ist. Ein wichtiger Gutachter hatte bereits im September festgestellt,
dass derzeit kaum feststellbar sei, ob diese wirklich zu
Einschränkungen der richterlichen Unabhängigkeit führten. Die
EuGH-Richter müssen sich nicht an diese Einschätzung halten, richten
sich aber häufig danach.

In dem laufenden Verfahren verweisen mehrere polnische Gerichte unter
anderem darauf, dass der Justizminister sich über die Reform Einfluss
auf die Einleitung und Durchführung von Disziplinarverfahren gegen
Richter verschafft habe. Die Disziplinargerichtsbarkeit könne demnach
zu einem Werkzeug werden, um missliebige Personen zu entfernen. Zudem
könnten sich Richter zu vorauseilendem Gehorsam gedrängt fühlen.

Das Urteil am Donnerstag ist nicht das einzige Verfahren zur
polnischen Justizreform, mit dem der EuGH sich bereits befasst hat
oder noch befasst ist. Offen ist ein Eil-Verfahren zur
Disziplinarkammer, die im Herbst 2018 ihre Arbeit aufnahm. 2019
entschied der EuGH, die Zwangspensionierung polnischer Richter am
Obersten Gericht sowie an ordentlichen Gerichten verstoße gegen
EU-Recht.

Auch ein weiteres Gesetz zur Disziplinierung von Richtern, das der
polnische Präsident Andrzej Duda Anfang Februar unterschrieb, zog
internationale Kritik auf sich. Die zuständige EU-Kommissarin Vera
Jourova warnte im Februar vor der «Zerstörung» des polnischen
Justizwesens.

Schon 2017 leitete die EU-Kommission ein Rechtsstaatsverfahren nach
Artikel 7 der EU-Verträge gegen Polen ein. Damit können einem Staat
bei Verstößen gegen EU-Grundrechte die Stimmrechte im Ministerrat
entzogen werden. Das Verfahren stockt jedoch.