Urteil: Polens Disziplinarsystem für Richter ist kein Fall für EuGH

26.03.2020 10:50

Luxemburg (dpa) - Im Streit um die Justizreform in Polen haben
polnische Richter vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einen
Rückschlag erlitten. Die Frage, ob die neue polnische
Disziplinarordnung für Richter mit dem Anspruch auf effektiven
gerichtlichen Rechtsschutz vereinbar ist, sei derzeit kein Fall für
das höchste EU-Gericht, urteilten die Luxemburger Richter am
Donnerstag (Rechtssachen C-558/18 und C-563/18).

Hintergrund des Verfahren sind die 2017 von der nationalkonservativen
Pis-Regierung eingeführten Regelungen für Disziplinarverfahren gegen
Richter. In zwei Verfahren in Polen äußerten Gerichte die Sorge, dass
ihr Urteil zu einem solchen Verfahren gegen den jeweiligen Richter
führen könnte. Sie verwiesen darauf, dass der Justizminister sich
über die Reform Einfluss auf die Einleitung und Durchführung der
Verfahren verschafft habe. So könne die Disziplinargerichtsbarkeit zu
einem Werkzeug werden, um missliebige Personen zu entfernen. Zudem
könnten sich Richter zu vorauseilendem Gehorsam gedrängt fühlen.

Der Luxemburger Gerichtshof stellte nun fest, dass die Ersuchen
beider Gerichte ungültig sind. Es gebe keinen Zusammenhang zwischen
dem EU-Recht, auf das sie sich bezögen, und den Ausgangsverfahren.
Deshalb sei die Auslegung des europäischen Rechts für die jeweiligen
Urteile in den konkreten Fällen nicht erforderlich. Zugleich betonte
der Gerichtshof allerdings, nationalen Richtern dürften keine
Disziplinarverfahren drohen, weil sie den EuGH um Vorabentscheidung
angerufen haben.