Pauschalreisende darf am Abflugort gegen Airline klagen

26.03.2020 11:16

Luxemburg (dpa) - Auch Pauschalreisende können bei verspäteten Flügen

ihre Ansprüche bei der jeweiligen Fluggesellschaft geltend machen.
Das hat der Europäische Gerichtshof im Fall einer Island-Reisenden
aus Tschechien entschieden. Die Frau hatte bei einem tschechischen
Reisebüro eine Pauschalreise gebucht, zu der die Unterbringung und
ein Flug von Prag nach Keflavik gehörten. Der Flug am 25. April 2013
hatte eine Verspätung von mehr als vier Stunden. Die Frau klagte
daraufhin gegen Primera Air Scandinavia bei einem Gericht in Prag auf
Zahlung von 400 Euro.

Das Gericht hat Zweifel an seiner Zuständigkeit in diesem
Rechtsstreit, weil Klagen gegen ein Unternehmen aus einem EU-Staat
grundsätzlich in dessen Sitzland zu erheben sind. Außerdem hatte die
Klägerin nicht mit der Fluggesellschaft direkt einen Vertrag
geschlossen, sondern mit dem Reisebüro. Der Gerichtshof entschied
nun, dass Fluggäste ihre Ansprüche an eine Fluggesellschaft unter
bestimmten Voraussetzungen auch bei einem Gericht im Abflugland
geltend machen können. Das tschechische Bezirksgericht ist demnach
für den konkreten Fall der verspäteten Island-Reisenden zuständig.