Lagarde: Bundesbank muss sich weiterhin an Anleihenkäufen beteiligen

19.05.2020 10:38

Deutschlands Verfassungsrichter setzen der EZB bei Anleihenkäufen
Grenzen. Doch wie soll das Urteil umgesetzt werden? Die Notenbank
selbst betont ihre Verpflichtungen als europäische Institution.

Frankfurt/Main (dpa) - Die Bundesbank muss sich nach Überzeugung von
EZB-Präsidentin Christine Lagarde trotz des einschränkenden
Karlsruher Urteils weiterhin an Anleihenkäufen beteiligen. «Nach dem
Vertrag müssen alle nationalen Zentralbanken in vollem Umfang an den
Entscheidungen und der Durchführung der Geldpolitik des
Euro-Währungsgebiets teilnehmen», sagte Lagarde in einem am
Montagabend online veröffentlichten Interview mit vier europäischen
Zeitungen, darunter das «Handelsblatt».

«Jede nationale Zentralbank in der Eurozone ist unabhängig und darf
keine Anweisungen von Regierungen entgegennehmen. Dies ist in den
Verträgen festgeschrieben», betonte Lagarde. Die Deutsche Bundesbank
ist mit etwas mehr als 26 Prozent größter Anteilseigner der
gemeinsamen Notenbank für den Euroraum mit seinen 19 Mitgliedstaaten.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am 5. Mai die milliardenschweren
Staatsanleihenkäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) im Rahmen des
sogenannten PSPP-Programms beanstandet (Az. 2 BvR 859/15 u.a.). Die
Bundesbank darf sich dem Urteil zufolge künftig nur an diesen Käufen
beteiligen, wenn der EZB-Rat deren Verhältnismäßigkeit
nachvollziehbar darlegt. Das oberste deutsche Gericht gab der
Bundesregierung drei Monate Zeit, die EZB zu einer Überprüfung zu
bewegen. Erstmals stellte sich Karlsruhe mit seiner Entscheidung
gegen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

«Meine Überzeugung ist klar», führte Lagarde in dem Interview aus.

«Die EZB wurde von den EU-Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung und
Ratifizierung des Vertrags mit einem Mandat ausgestattet. Die EZB
untersteht der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen
Union. Wir werden weiterhin dem Europäischen Parlament gegenüber
verantwortlich sein und den europäischen Bürgern unsere
Entscheidungen erklären.»

Der Frankfurter Europarechtler Christoph Schalast rechnet damit, dass
sich die EU-Institutionen gegen den Karlsruher Richterspruch
juristisch zur Wehr setzen werden. «Ich bin sicher, dass wir eine
Gegenklage aus Brüssel gegen dieses Urteil sehen werden», sagte
Schalast am Dienstag in einer Videoschalte mit Journalisten. Zugleich
erwarte er zahlreiche weitere Klagen gegen Entscheidungen der EZB -
auch gegen das vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich ausgenommene
zusätzliche Anleihenkaufprogramm der Notenbank in der Corona-Krise.
«Gegen jede Maßnahme der EZB werden Klagen eingereicht werden. Das
Urteil ist ja geradezu eine Einladung dazu», sagte Schalast.

Hauptziel der EZB ist ein ausgewogenes Preisniveau. Mittelfristig
streben die Währungshüter eine Teuerungsrate knapp unter 2,0 Prozent
an. Das viele Geld, das über Anleihenkäufe in Umlauf kommt, heizt
normalerweise die Inflation an.