Gericht will vom EuGH Klärung bei Fluggastdatengesetz

19.05.2020 18:23

Wiesbaden (dpa) - Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat erhebliche
Zweifel zum Datenschutz des Fluggastdatengesetzes und hat deshalb dem
Europäischen Gerichtshof (EuGH) einen Fragenkatalog vorgelegt. Nach
Klagen zweier Fluggäste solle der EuGH unter anderem klären,
inwieweit die Richtlinien mit Grundrechten auf Achtung des Privat-
und Familienlebens und dem Schutz personenbezogener Daten vereinbar
sind, teilte Verwaltungsgericht am Dienstag mit. In beiden Verfahren
würden die Kläger die Löschung ihrer Fluggastdaten verlangen, die
derzeit durch das Bundeskriminalamt gespeichert werden. In einem
Verfahren geht es um Flüge aus der EU in Drittländer (6 K 805/19.WI),
in dem anderen um Flüge innerhalb der EU (6 K 806/19.WI).

Die von der EU erlassene Richtlinie schreibt vor, dass
die Fluggesellschaften bei sämtlichen Flügen von der Union in
Drittstaaten und von Drittstaaten in die Union eine Vielzahl von
personenbezogenen Daten aller Fluggäste übermitteln müssen und diese

fünf Jahre gespeichert werden. Daten können an andere Behörden im In-

und Ausland weitergegeben werden. Diese Maßnahmen sollen der
Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität dienen.
Deutschland hatte bei der Umsetzung die Fluggastdatenverarbeitung
auch auf alle innereuropäischen Flüge ausgeweitet.

Das Verwaltungsgericht hat Zweifel, ob die Fluggastdaten-Richtlinie
und das deutsche Umsetzungsgesetz europarechtskonform sind.
Zweifelhaft sei unter anderem der Umfang der erhobenen Daten, die
lange Speicherdauer und die Weitergabe an andere Behörden. Die
Verfahren sollen nach den EuGH-Entscheidungen fortgesetzt werden.