Nord-Stream-Betreiber scheitern mit Klage gegen EU-Gasrichtlinie

20.05.2020 19:31

Brüssel (dpa) - Das EU-Gericht hat Klagen der Pipelinebetreiber von
Nord Stream und Nord Stream 2 gegen die neue europäische
Gasrichtlinie abgewiesen. Dies teilte das Gericht am Mittwoch in
Luxemburg mit. Aus Sicht der EU-Richter müssten die Betreiber vor
deutschen Gerichten klagen. (Rechtssachen T-526/19 und T-530/19)

Die 1200 Kilometer lange Leitung Nord Stream führt seit 2012
russisches Gas unter der Ostsee von Russland nach Deutschland.
Parallel dazu wird seit 2017 die neue Leitung Nord Stream 2 gebaut.
Im Mai 2019 traten neue EU-Regeln für Gasleitungen in Kraft, die für
Betreiber erhebliche neue Auflagen bedeuten können. Die beiden
Nord-Stream-Gesellschaften, die mehrheitlich oder ganz in russischem
Besitz sind, wollten die neuen Regeln vor dem EU-Gericht für nichtig
erklären lassen.

Die Luxemburger EU-Richter hielten die Klage jedoch für unzulässig.
Relevant sei für beide Firmen nicht die neue EU-Gasrichtlinie,
sondern deren Umsetzung in nationales Recht. Die Betreiber könnten
bei der deutschen Regulierungsbehörde eine Ausnahme von der
Gasrichtlinie beantragen und bei einem negativen Bescheid vor
deutschen Gerichten klagen. Diese wiederum könnten dann den
Europäischen Gerichtshof um Auslegung der Richtlinie bitten.

Tatsächlich hatte die Nord Stream 2 AG bei der Bundesnetzagentur eine
Ausnahme beantragt. Diese wurde vor wenigen Tagen abgelehnt.