Fraktionsentwurf stellt sich hinter EZB-Prüfung von Anleihekäufen

29.06.2020 16:35

Berlin (dpa) - Union, SPD, FDP und Grüne im Bundestag wollen sich
nach dem einschränkenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu
Anleihekäufen in einem gemeinsamen Antrag hinter die entsprechende
Praxis der Europäischen Zentralbank (EZB) stellen. Der Bundestag
halte die Darlegung der EZB zu einer Verhältnismäßigkeitsprüfung f
ür
nachvollziehbar, heißt es in einem der Deutschen Presse-Agentur in
Berlin am Montag vorliegenden Entwurf für einen Antrag zu dem Urteil.
Die Vorgaben des Urteils seien somit erfüllt.

Auf der Grundlage des Entwurfs wollten die Fraktionen von CDU/CSU,
SPD, FDP und Grünen an diesem Dienstag entscheiden, ob sie sich an
einem gemeinsamen Antrag beteiligen. Ziel war eine Abstimmung im
Plenum noch diese Woche. Falls der Bundestag dem Papier zustimmen
sollte, dürfte dies ein weiterer Schritt hin zur Fortsetzung der
Beteiligung der Bundesbank an den Anleihekäufen sein.

Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang Mai entschieden, dass ein
im Jahr 2015 gestartetes Wertpapierkaufprogramm (PSPP) nicht rechtens
sein könnte, da negative Begleiteffekte wie niedrige Sparzinsen
möglicherweise nicht hinreichend berücksichtigt worden seien (Az. 2
BvR 859/15 u.a.). Die EZB solle diese Prüfung nachreichen. Ansonsten
droht ein Ausscheiden der Bundesbank aus dem Kaufprozess. Das oberste
deutsche Gericht gab der Bundesregierung und dem Bundestag drei
Monate Zeit, die EZB zu einer Überprüfung zu bewegen.

In dem gemeinsamen Antragsentwurf beziehen sich CDU/CSU, SPD, FDP und
Grüne auf eine am 25. Juni vom EZB-Rat veröffentliche Stellungnahme
zur Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen. In einem vergangene Woche
veröffentlichten EZB-Protokoll heißt es, die Anleihekäufe der
Notenbank seien angemessen, um das Ziel stabiler Preise zu
gewährleisten. Auch seien ausreichende Sicherheitspuffer in die
Kaufprogramme integriert, um mögliche Negativeffekte zu begrenzen.

Die Abgeordneten schreiben, die im Verfassungsgerichtsurteil
enthaltenen Anforderungen an eine Verhältnismäßigkeitsprüfung seien

erfüllt. Die EZB habe die wirtschaftspolitischen Auswirkungen des
Programms identifiziert, gewichtet und abgewogen. Auch das
Bundesfinanzministerium sei überzeugt, dass der EZB-Rat seine
Verhältnismäßigkeitserwägungen «nachvollziehbar dargelegt habe»
. Der
Beschluss genüge in Verbindung mit zur Verfügung gestellten
Unterlagen «den Anforderungen des Urteils des
Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2020 in vollem Umfang».